Untermietvertrag Vorlage kostenlos ausfüllen (PDF & Word) – das Wichtigste in Kürze
Bei einem Untermietvertrag überlässt der Hauptmieter (als Untervermieter) die Wohnung oder einen Teil davon einem Untermieter. Der Hauptmieter braucht dafür grundsätzlich die Erlaubnis seines Vermieters (§ 540 BGB) – wer ohne diese Zustimmung untervermietet, riskiert eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall die Kündigung des eigenen Hauptmietvertrags, selbst wenn der Untermieter sich völlig vertragsgemäß verhält.
Für die Untervermietung eines Teils der Wohnung – etwa eines Zimmers, weil die Miete geteilt werden soll oder man vorübergehend auszieht – hat der Mieter bei berechtigtem Interesse einen Anspruch auf die Erlaubnis (§ 553 BGB). Der Vermieter darf sie nur aus wichtigem Grund in der Person des Dritten verweigern. Für die Überlassung der gesamten Wohnung besteht dieser Anspruch nicht – hier entscheidet der Vermieter frei.
Wer die Erlaubnis nicht einholt und trotzdem untervermietet, handelt auf eigenes Risiko: Der Hauptvermieter kann nach einer Abmahnung fristlos kündigen, wenn die unerlaubte Untervermietung fortgesetzt wird (§ 543 BGB). Ein schriftlicher Untermietvertrag dokumentiert zumindest die vereinbarten Konditionen zwischen Haupt- und Untermieter für den Fall späterer Unstimmigkeiten – auch wenn er wie jeder Mietvertrag formlos gültig wäre.
Auch beim Untermietvertrag gilt: Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB). Bei einem möblierten Zimmer innerhalb der vom Hauptmieter selbst bewohnten Wohnung gelten einige Schutzvorschriften nur eingeschränkt (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB) – etwa bei der Kündigungsfrist. Ein gemeinsames Übergabeprotokoll und eine klare Absprache zur Mitbenutzung von Küche und Bad ersparen späteren Streit.