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Wohnen & Mieten

Kostenlose Mieterselbstauskunft – Vorlage zum Ausfüllen (PDF & Word)

Fülle deine Mieterselbstauskunft in wenigen Minuten aus – kostenlos, DSGVO-konform und sofort als PDF oder Word. Die Auskunft ist freiwillig: Wahrheitsgemäß beantworten musst du nur zulässige Fragen.

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Mieterselbstauskunft – das Wichtigste in Kürze

Die Mieterselbstauskunft ist ein Formular, mit dem du dich als Wohnungsbewerber bei einem Vermieter oder einer Hausverwaltung vorstellst und Angaben zu deiner Person, deinem Beruf und deinen finanziellen Verhältnissen machst. Sie ist freiwillig – rechtlich bewegt sie sich im vorvertraglichen Schuldverhältnis nach § 311 Abs. 2 i. V. m. § 241 Abs. 2 BGB, das beide Seiten zu Rücksicht und Wahrheit verpflichtet. Auf einem angespannten Wohnungsmarkt entscheidet die Selbstauskunft in der Praxis oft darüber, ob du überhaupt in die engere Wahl kommst.

Zulässig sind nur Fragen, an denen der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat: Beruf, Arbeitgeber und Höhe des Einkommens, die Zahl der einziehenden Personen, Mietrückstände beim bisherigen Vermieter sowie – für die letzten Jahre – eine laufende Räumungsklage, ein Insolvenzverfahren oder eine abgegebene eidesstattliche Versicherung. Diese Angaben darf der Vermieter erfragen und auf ihre Richtigkeit vertrauen.

Unzulässig sind dagegen Fragen, die in deine Privatsphäre eingreifen: Familienplanung oder Schwangerschaft, Heiratsabsichten, Religion, Parteizugehörigkeit, ethnische Herkunft, Gewerkschafts- oder Vereinsmitgliedschaft und in aller Regel auch Vorstrafen. Auf solche Fragen hast du ein „Recht zur Lüge“: Eine bewusst falsche Antwort ist rechtlich unverwertbar und kann später weder eine Kündigung noch eine Anfechtung des Mietvertrags begründen (Schutz u. a. durch das AGG und das allgemeine Persönlichkeitsrecht).

Umgekehrt gilt: Beantwortest du eine zulässige Frage bewusst falsch – etwa zum Einkommen –, kann der Vermieter den Mietvertrag später anfechten (§ 123 BGB) oder kündigen. Achte außerdem auf den Datenschutz: Nach dem Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) darf nur das Nötigste erhoben werden. Ausweiskopie, Gehaltsnachweise oder eine SCHUFA-Auskunft musst du erst bei ernsthaftem Interesse vorlegen, nicht schon bei der Besichtigung; kommt kein Mietvertrag zustande, sind die Daten zu löschen.

Zahlen & Fakten · Wohnen & Mieten

52,8 %
der Menschen in Deutschland leben zur Miete – der höchste Mieteranteil in der EU.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) (2025)
373
Mietsuchende bewerben sich in Berlin im Schnitt pro Tag auf die begehrtesten Mietwohnungen.
Quelle: ImmoScout24 / Scout24 (Auswertung Q1 2024) (2024)
27,8 %
ihres Einkommens gaben Mieterhaushalte im Schnitt für die Miete aus – ein Grund, warum Vermieter nach dem Einkommen fragen.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Mikrozensus-Zusatzerhebung Wohnen (2022)

In 4 Schritten zur fertigen Vorlage

  1. 01

    Angaben ausfüllen

    Trage deine persönlichen Daten, Beruf und Einkommen, das bisherige Wohnverhältnis sowie die gewünschte Wohnung ein.

  2. 02

    Nur zulässige Felder beantworten

    Zulässige Fragen (Einkommen, Personenzahl, Mietrückstände, Räumung/Insolvenz) wahrheitsgemäß angeben; unzulässige Fragen darfst du auslassen.

  3. 03

    PDF oder Word herunterladen

    Lade die ausgefüllte Selbstauskunft als PDF oder Word herunter – oder drucke die leere Vorlage zum handschriftlichen Ausfüllen.

  4. 04

    Unterschreiben & übergeben

    Unterschreibe die Auskunft und reiche sie ein. Nachweise wie Gehaltsabrechnungen oder SCHUFA erst bei ernsthaftem Interesse nachreichen.

Mieterselbstauskunft Vorlage zum kostenlosen Ausfüllen und Ausdrucken als PDF – Selbstauskunft für den Vermieter
Mieterselbstauskunft Vorlage zum kostenlosen Ausfüllen und Ausdrucken als PDF – Selbstauskunft für den Vermieter

Häufige Fragen

Ist eine Mieterselbstauskunft Pflicht?

Nein, sie ist freiwillig. Auf einem angespannten Wohnungsmarkt hast du ohne sie aber kaum Chancen. Der Vermieter darf zulässige Fragen stellen, du entscheidest über die Antwort (§ 311 Abs. 2, § 241 Abs. 2 BGB).

Welche Fragen darf der Vermieter stellen?

Fragen mit berechtigtem Interesse: Beruf, Arbeitgeber und Einkommen, Zahl der einziehenden Personen, Mietrückstände beim bisherigen Vermieter sowie laufende Räumungsklage, Insolvenz oder eidesstattliche Versicherung der letzten Jahre.

Welche Fragen sind unzulässig – und darf ich lügen?

Unzulässig sind u. a. Schwangerschaft/Familienplanung, Heiratsabsichten, Religion, Parteizugehörigkeit, Herkunft, Gewerkschaft und meist Vorstrafen. Hier gilt das „Recht zur Lüge“: Eine falsche Antwort ist unverwertbar und ohne Folgen.

Was passiert bei falschen Angaben?

Bei bewusst falschen Angaben zu zulässigen Fragen kann der Vermieter den Mietvertrag anfechten (§ 123 BGB) oder kündigen. Falsche Antworten auf unzulässige Fragen bleiben dagegen folgenlos.

Muss ich SCHUFA-Auskunft oder Gehaltsnachweise sofort mitbringen?

Nein. Nach dem Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 DSGVO) sind Nachweise erst bei ernsthaftem Interesse vorzulegen. Eine Ausweiskopie ist nicht erforderlich; nicht benötigte Daten sind zu löschen.