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Wohnen & Mieten

Kostenlose Mieterselbstauskunft – Vorlage & Ratgeber zum Ausfüllen (PDF & Word)

Fülle deine Mieterselbstauskunft in wenigen Minuten aus – kostenlos, DSGVO-konform und sofort als PDF oder Word. Der Ratgeber zeigt, welche Fragen zulässig sind, wann du sogar wahrheitswidrig antworten darfst und was SCHUFA-Auskunft, Mietschuldenfreiheit und das AGG für dich bedeuten.

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Mieterselbstauskunft – das Wichtigste in Kürze

Die Mieterselbstauskunft ist ein Formular, mit dem du dich als Wohnungsbewerber bei einem Vermieter oder einer Hausverwaltung vorstellst und Angaben zu deiner Person, deinem Beruf und deinen finanziellen Verhältnissen machst. Sie ist freiwillig – rechtlich bewegt sie sich im vorvertraglichen Schuldverhältnis nach § 311 Abs. 2 i. V. m. § 241 Abs. 2 BGB, das beide Seiten zu Rücksicht und Wahrheit verpflichtet. Auf einem angespannten Wohnungsmarkt entscheidet die Selbstauskunft in der Praxis oft darüber, ob du überhaupt in die engere Wahl kommst.

Datenschutzrechtlich gilt der Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO): Der Vermieter darf nur Angaben verlangen, die für die Entscheidung über dieses konkrete Mietverhältnis tatsächlich erforderlich sind. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist regelmäßig das vorvertragliche Verhältnis bzw. ein berechtigtes Interesse des Vermieters (Art. 6 Abs. 1 lit. b bzw. lit. f DSGVO). Alles, was über diesen Zweck hinausgeht, darfst du unbeantwortet lassen.

Zulässig sind deshalb nur Fragen, an denen der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat: deine Identität, die Zahl der einziehenden Personen, Beruf, Arbeitgeber und die Höhe deines Einkommens (zur Prüfung, ob es zur Miete ausreicht), dein Beschäftigungsverhältnis (befristet, unbefristet, selbstständig), Mietrückstände beim bisherigen Vermieter sowie – in engem Rahmen – die Frage nach Haustieren. Diese Angaben darf der Vermieter erfragen und auf ihre Richtigkeit vertrauen.

Unzulässig sind dagegen Fragen, die tief in deine Privatsphäre eingreifen und mit dem Mietverhältnis nichts zu tun haben: Schwangerschaft und Familienplanung, Heiratsabsichten, Religionszugehörigkeit, Parteizugehörigkeit, ethnische Herkunft, Krankheiten und Gesundheitszustand, eine Mitgliedschaft im Mieterverein oder einer Gewerkschaft sowie in aller Regel auch Vorstrafen, sofern sie nichts mit dem Mietverhältnis zu tun haben.

Auf solche unzulässigen Fragen hast du ein sogenanntes „Recht zur Lüge“: Eine bewusst falsche oder ausweichende Antwort ist rechtlich unverwertbar und kann später weder eine Kündigung noch eine Anfechtung des Mietvertrags begründen. Genauso sicher – und ohne die rechtlichen Grauzonen einer Falschangabe – ist es, die Frage einfach unbeantwortet zu lassen oder „keine Angabe“ einzutragen.

Umgekehrt gilt: Beantwortest du eine zulässige und für die Vermietung wesentliche Frage bewusst falsch – etwa zu deinem Einkommen oder zu bestehenden Mietschulden – kann der Vermieter den Mietvertrag später anfechten (§ 123 BGB) oder kündigen. Der Unterschied liegt also nicht in der Lüge selbst, sondern darin, ob die Frage überhaupt zulässig war.

Häufig verlangen Vermieter eine SCHUFA-Auskunft. Zulässig ist dabei nur die spezielle, für Vermieter gedachte Bonitätsauskunft (oft „SCHUFA-BonitätsAuskunft“ oder Vermieterauskunft genannt), die lediglich bestätigt, dass keine negativen Zahlungsinformationen vorliegen. Die vollständige Eigenauskunft nach Art. 15 DSGVO mit allen gespeicherten Daten und dem SCHUFA-Score darf der Vermieter dagegen nicht verlangen – sie enthält weit mehr, als für die Vermietungsentscheidung nötig ist.

Manche Vermieter erwarten zusätzlich eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung deines bisherigen Vermieters. Wichtig zu wissen: Der frühere Vermieter ist zur Ausstellung nicht verpflichtet – sie ist eine freiwillige Gefälligkeit. Wie du eine solche Bescheinigung formulierst oder ersatzweise vorgehst, zeigt die separate Vorlage dafür.

Bei der Auswahl von Mietinteressenten ist der Vermieter zudem an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gebunden: Eine Ablehnung allein wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität ist unzulässig. Ausnahmen bestehen vor allem bei kleinen, vom Vermieter selbst bewohnten Objekten mit wenigen Wohnungen.

Nachweise wie Gehaltsabrechnungen, Ausweiskopie oder SCHUFA-Auskunft musst du nicht schon zur Besichtigung mitbringen – sie sind erst bei ernsthaftem Interesse des Vermieters vorzulegen, wenn du realistisch zur Wahl stehst. Von einer vollständigen Ausweiskopie raten Verbraucherzentralen generell ab; genügt eine kurze Sichtprüfung des Ausweises beim Vertragsschluss nicht, schwärze zumindest nicht benötigte Merkmale (z. B. Ausweisnummer, Größe, Augenfarbe) vor der Weitergabe.

Bekommst du die Wohnung nicht, muss der Vermieter deine Daten nach Zweckerreichung löschen (Art. 17 DSGVO) – die Bewerbung ist dann erledigt. In der Praxis wird eine kurze Aufbewahrung oft damit begründet, sich gegen mögliche AGG-Ansprüche abgelenkter Bewerber verteidigen zu können, da solche Ansprüche innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden müssen (§ 15 Abs. 4 AGG); eine dauerhafte Speicherung ist damit aber nicht gerechtfertigt.

Praktisch bleibt die Selbstauskunft freiwillig: Niemand kann dich zwingen, sie auszufüllen. Verweigerst du sie aber komplett, wird der Vermieter in der Regel einen anderen Bewerber vorziehen – auf einem engen Wohnungsmarkt ist die Auskunft faktisch Voraussetzung für den Zuschlag.

Zum Ausfüllen empfiehlt es sich, aktuelle Gehaltsnachweise (meist die letzten drei Abrechnungen), eine Arbeitgeberbescheinigung oder einen Auszug aus dem Arbeitsvertrag sowie – falls vorhanden – eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters bereitzuhalten. Diese Belege reichst du erst nach, wenn der Vermieter konkret danach fragt, nicht von dir aus schon mit der Bewerbung.

Zahlen & Fakten · Wohnen & Mieten

52,8 %
der Menschen in Deutschland leben zur Miete – der höchste Mieteranteil in der EU.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) (2025)
373
Mietsuchende bewerben sich in Berlin im Schnitt pro Tag auf die begehrtesten Mietwohnungen.
Quelle: ImmoScout24 / Scout24 (Auswertung Q1 2024) (2024)
27,8 %
ihres Einkommens gaben Mieterhaushalte im Schnitt für die Miete aus – ein Grund, warum Vermieter nach dem Einkommen fragen.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Mikrozensus-Zusatzerhebung Wohnen (2022)

In 4 Schritten zur fertigen Vorlage

  1. 01

    Angaben ausfüllen

    Trage deine persönlichen Daten, Beruf und Einkommen, das bisherige Wohnverhältnis sowie die gewünschte Wohnung ein.

  2. 02

    Nur zulässige Felder beantworten

    Zulässige Fragen (Einkommen, Personenzahl, Mietrückstände, Räumung/Insolvenz) wahrheitsgemäß angeben; unzulässige Fragen darfst du unbeantwortet lassen.

  3. 03

    PDF oder Word herunterladen

    Lade die ausgefüllte Selbstauskunft als PDF oder Word herunter – oder drucke die leere Vorlage zum handschriftlichen Ausfüllen.

  4. 04

    Unterschreiben & übergeben

    Unterschreibe die Auskunft und reiche sie ein. Nachweise wie Gehaltsabrechnungen, Arbeitgeberbescheinigung oder SCHUFA-Bonitätsauskunft erst bei ernsthaftem Interesse nachreichen.

Mieterselbstauskunft Vorlage zum kostenlosen Ausfüllen und Ausdrucken als PDF – Selbstauskunft für den Vermieter
Mieterselbstauskunft Vorlage zum kostenlosen Ausfüllen und Ausdrucken als PDF – Selbstauskunft für den Vermieter

Häufige Fragen

Ist eine Mieterselbstauskunft Pflicht?

Nein, sie ist freiwillig. Auf einem angespannten Wohnungsmarkt hast du ohne sie aber kaum Chancen; der Vermieter wird meist einen Bewerber vorziehen, der sie ausfüllt.

Welche Fragen darf der Vermieter stellen?

Fragen mit berechtigtem Interesse: deine Identität, Beruf, Arbeitgeber und Einkommen, die Zahl der einziehenden Personen, dein Beschäftigungsverhältnis, Mietrückstände beim bisherigen Vermieter sowie in engem Rahmen Haustiere.

Welche Fragen sind unzulässig?

Unter anderem Schwangerschaft/Familienplanung, Heiratsabsichten, Religion, Parteizugehörigkeit, ethnische Herkunft, Krankheiten, eine Mitgliedschaft im Mieterverein oder einer Gewerkschaft und in aller Regel Vorstrafen.

Darf ich bei unzulässigen Fragen lügen?

Ja, hier gilt ein „Recht zur Lüge“: Eine falsche Antwort ist rechtlich unverwertbar und bleibt folgenlos. Sicherer ist es, die Frage einfach unbeantwortet zu lassen.

Was passiert, wenn ich bei einer zulässigen Frage lüge?

Bei bewusst falschen Angaben zu zulässigen und wesentlichen Fragen – etwa zum Einkommen oder zu Mietschulden – kann der Vermieter den Mietvertrag anfechten (§ 123 BGB) oder kündigen.

Darf der Vermieter eine vollständige SCHUFA-Auskunft verlangen?

Nein. Zulässig ist nur die spezielle Bonitätsauskunft für Vermieter, die lediglich bestätigt, dass keine negativen Einträge vorliegen. Die vollständige Eigenauskunft nach Art. 15 DSGVO mit Score und allen Daten darf er nicht fordern.

Muss mein alter Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen?

Nein, dazu besteht keine rechtliche Verpflichtung – sie wird freiwillig erteilt. Details und eine passende Vorlage findest du auf der separaten Seite zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.

Darf der Vermieter mich wegen Herkunft, Religion oder Familienstand ablehnen?

Grundsätzlich nein – das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet eine solche Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe. Ausnahmen gelten vor allem für kleine, selbst bewohnte Objekte mit wenigen Wohnungen.

Wann muss ich Gehaltsnachweise oder eine SCHUFA-Auskunft vorlegen?

Erst bei ernsthaftem Interesse des Vermieters, nicht schon zur Besichtigung. Nach dem Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 DSGVO) darfst du solche Nachweise vorher zurückhalten.

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich die Wohnung nicht bekomme?

Sie sind nach Zweckerreichung zu löschen (Art. 17 DSGVO). Eine kurze Aufbewahrung zur Absicherung gegen AGG-Ansprüche (Klagefrist von zwei Monaten, § 15 Abs. 4 AGG) kommt in der Praxis vor, eine dauerhafte Speicherung ist aber nicht gerechtfertigt.

Muss ich eine Ausweiskopie einreichen?

Nein, das ist nicht erforderlich. Verbraucherzentralen raten von der Weitergabe einer vollständigen Ausweiskopie generell ab; eine kurze Sichtprüfung beim Vertragsschluss reicht in der Regel.

Darf ich die Frage nach Haustieren verschweigen?

Die Frage nach Haustieren ist in engem Rahmen zulässig, weil sie den Zustand der Wohnung betrifft. Verschweigst du bereits vorhandene Tiere und hältst sie später vertragswidrig, kann das eigenständige mietrechtliche Folgen haben.

Kostet mich die Mieterselbstauskunft-Vorlage etwas?

Nein, Ausfüllen, Ausdrucken und Herunterladen als PDF oder Word sind komplett gratis – ohne Anmeldung.

Feedback & Vorschläge

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