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Kostenlose Kündigung Mietvertrag – Vorlage, Fristen & Musterbrief

Fülle deine Kündigung für die Mietwohnung in wenigen Minuten aus – kostenlos, rechtssicher formuliert und sofort als PDF. Diese Seite ist mehr als ein Formular: Sie erklärt jede Frist, jede Ausnahme und jeden Irrtum rund um die Wohnungskündigung, damit dein Schreiben wirklich wirkt.

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Kündigung Mietvertrag – das Wichtigste in Kürze

Als Mieter kannst du deinen unbefristeten Mietvertrag jederzeit ordentlich kündigen – und zwar ohne Angabe von Gründen. Du musst nicht erklären, warum du ausziehst; entscheidend sind allein zwei Dinge: die richtige Frist und die Schriftform. Diese beiden Punkte entscheiden darüber, ob deine Kündigung überhaupt wirkt – und wann.

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt immer drei Monate, unabhängig davon, wie lange du schon in der Wohnung wohnst (§ 573c Abs. 1 BGB). Das unterscheidet dich vom Vermieter: Seine Frist verlängert sich nach fünf und acht Jahren Mietdauer auf sechs beziehungsweise neun Monate – deine bleibt konstant bei drei.

Damit ein Monat für die Fristberechnung noch mitzählt, muss die Kündigung dem Vermieter spätestens am dritten Werktag dieses Monats zugehen. Als Werktage zählen dabei alle Tage außer Sonn- und Feiertagen – ein Samstag zählt also mit, was in der Praxis häufig übersehen wird.

Ein Beispiel mit echten Daten: Der 1. August 2026 fällt auf einen Samstag. Die drei ersten Werktage im August 2026 sind damit Samstag, der 1., Montag, der 3., und Dienstag, der 4. August. Geht deine Kündigung dem Vermieter bis einschließlich Dienstag, 4. August 2026 zu, zählt sie noch für August – das Mietverhältnis endet zum Ablauf des übernächsten Monats, also am 31. Oktober 2026. Kommt der Brief erst am 5. August an, gilt er als im September zugegangen: Das Mietverhältnis endet dann erst am 30. November 2026. Ein einziger Tag Verzug kostet dich also einen vollen Monat Miete.

Die Kündigung eines Wohnraummietvertrags bedarf der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 568 BGB). E-Mail, WhatsApp, SMS, Fax oder ein eingescanntes PDF reichen nicht aus – nur ein unterschriebener Papierbrief im Original ist wirksam. Fülle die Vorlage deshalb online aus, drucke sie aus und unterschreibe sie von Hand.

Steht der Mietvertrag auf mehrere Namen, müssen alle im Vertrag genannten Mieter unterschreiben – rechtlich seid ihr als Mitmieter Gesamtschuldner, und die Kündigung muss von allen gemeinsam erklärt werden. Fehlt eine Unterschrift, kann der Vermieter die Kündigung als unwirksam zurückweisen; bei einer getrennt lebenden WG oder einem Paar in Trennung ist das ein häufiger Streitpunkt.

Die ordentliche Kündigung mit drei Monaten Frist ist streng von der außerordentlichen fristlosen Kündigung zu unterscheiden (§ 543 BGB, für Wohnraum konkretisiert in § 569 BGB). Sie beendet das Mietverhältnis sofort, verlangt aber einen wichtigen Grund – etwa eine gesundheitsgefährdende Wohnung oder, aus Vermietersicht, einen erheblichen Zahlungsrückstand. Ohne einen solchen Grund bleibt es bei der ordentlichen Kündigung mit drei Monaten Frist.

Umgekehrt kann der Vermieter dir nicht einfach so kündigen: Er braucht ein berechtigtes Interesse (§ 573 BGB). Das Gesetz nennt drei Fallgruppen: eine erhebliche, schuldhafte Vertragsverletzung wie andauernder Zahlungsverzug (Abs. 2 Nr. 1), Eigenbedarf für sich, Angehörige oder den eigenen Haushalt (Abs. 2 Nr. 2) sowie die wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks, wenn die Fortsetzung dem Vermieter einen erheblichen Nachteil brächte (Abs. 2 Nr. 3).

Erhöht der Vermieter die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete oder wegen einer Modernisierung, steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu (§ 561 BGB): Du kannst bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Erhöhungserklärung außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Die angekündigte Erhöhung wird für dich dann nie wirksam.

Ein eigenständiges, ähnliches Recht gibt § 555e BGB: Kündigt der Vermieter eine Modernisierungsmaßnahme an, kannst du bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Ankündigung folgt, außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen – unabhängig davon, ob am Ende überhaupt eine Mieterhöhung folgt.

In einem Zeitmietvertrag kann eine Klausel vereinbaren, dass beide Seiten für eine bestimmte Zeit auf die ordentliche Kündigung verzichten (Kündigungsverzicht bzw. Mindestmietdauer). Ein solcher Verzicht bindet dich tatsächlich, ist aber nicht unbegrenzt zulässig: Bei einer Staffelmiete zieht das Gesetz die Grenze ausdrücklich bei vier Jahren seit Vertragsschluss (§ 557a Abs. 3 BGB); an dieser Vier-Jahres-Grenze orientiert sich die Rechtsprechung regelmäßig auch bei einem formularmäßigen Kündigungsverzicht ohne Staffelmiete.

Bei einer Staffelmiete legt der Vertrag von vornherein fest, wann und um wie viel die Miete steigt; jede Stufe muss mindestens ein Jahr unverändert bleiben (§ 557a Abs. 2 BGB). Dein ordentliches Kündigungsrecht bleibt neben der Staffel bestehen, sofern der Vertrag es nicht zusätzlich – und nur befristet auf die genannten vier Jahre – ausschließt.

Ein beständiger Irrtum: Einen gesetzlichen Anspruch, gegen das Stellen eines Nachmieters vorzeitig aus einem befristeten Vertrag oder einem Kündigungsverzicht herauszukommen, gibt es nicht. Ob der Vermieter einen Nachmieter akzeptiert, liegt in seinem freien Ermessen – es sei denn, der Mietvertrag enthält ausdrücklich eine Nachmieterklausel.

Weil es beim Zugang auf den tatsächlichen Eingang beim Vermieter ankommt – nicht auf den Poststempel –, solltest du den Nachweis absichern: am sichersten per Einwurf-Einschreiben, alternativ durch einen Boten, der den Umschlag persönlich einwirft, den Inhalt kennt und sich Datum und Übergabe quittieren lässt. Ein einfacher Brief ohne Zeugen lässt sich im Streitfall kaum beweisen.

Für die Rückzahlung der Kaution nennt das Gesetz keine feste Frist. Etabliert hat sich in der Praxis eine angemessene Prüffrist, an der sich häufig die sechsmonatige Verjährungsfrist für die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Schäden an der Wohnung orientiert (§ 548 BGB). Steht noch eine Betriebskostenabrechnung aus, darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution zurückhalten – den unstreitigen Rest muss er zeitnah auszahlen.

Auch beim Auszug taucht oft die Frage nach Schönheitsreparaturen auf. Ob und in welchem Umfang du überhaupt zur Renovierung verpflichtet bist, hängt von der Wirksamkeit der Klausel in deinem Mietvertrag ab – die Grundregeln dazu erklären wir ausführlich auf unserer Mietvertrag-Seite. Für die Kündigung selbst spielt das keine Rolle: Auch eine unwirksame Renovierungsklausel hindert dich nicht daran, fristgerecht auszuziehen.

Für den Vertrag selbst, die Mieterhöhung oder das Übergabeprotokoll bei Auszug findest du auf Vorlagenplatz eigene, ausführliche Seiten – diese Vorlage konzentriert sich ganz auf die Kündigung: das Schreiben, die Fristen und die Fehler, die dich am meisten Zeit oder Geld kosten können.

Zahlen & Fakten · Recht & Verträge

52,8 %
der Menschen in Deutschland leben zur Miete – EU-weit der höchste Anteil.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) (2025)
58 %
aller Haushalte wohnen zur Miete – rund 22,8 Millionen Haushalte.
Quelle: Destatis, Wohnsituation privater Haushalte (2022)
182.826
mietrechtliche Verfahren wurden vor Amts- und Landgerichten geführt.
Quelle: Deutscher Mieterbund (Prozess-Statistik, Quelle Destatis) (2023)

In 4 Schritten zur fertigen Vorlage

  1. 01

    Frist prüfen

    Ermittle deinen frühestmöglichen Kündigungstermin: drei Monate ab Zugang, wirksam ab dem dritten Werktag des Monats (§ 573c BGB).

  2. 02

    Daten eingeben

    Trage Namen und Anschrift aller Mieter sowie des Vermieters bzw. der Hausverwaltung ein.

  3. 03

    Wohnung & Termin

    Gib die Anschrift der Wohnung an und – falls gewünscht – den Kündigungstermin. Sonst kündigst du „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.

  4. 04

    PDF herunterladen

    Lade die fertige Kündigung als PDF herunter oder drucke die leere Vorlage zum handschriftlichen Ausfüllen.

  5. 05

    Unterschreiben

    Alle im Vertrag genannten Mieter unterschreiben von Hand – ohne Schriftform ist die Kündigung unwirksam (§ 568 BGB).

  6. 06

    Nachweisbar versenden

    Verschicke das Original per Einwurf-Einschreiben oder durch einen Boten und sichere dir den Zugangsnachweis.

Kündigung Mietvertrag: kostenlose Vorlage zum Ausfüllen und Ausdrucken als PDF – Musterbrief mit Fristen-Hinweis nach § 573c und § 568 BGB
Kündigung Mietvertrag: kostenlose Vorlage zum Ausfüllen und Ausdrucken als PDF – Musterbrief mit Fristen-Hinweis nach § 573c und § 568 BGB

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Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist für Mieter?

Drei Monate – unabhängig davon, wie lange du schon in der Wohnung wohnst (§ 573c Abs. 1 BGB). Die Kündigung muss dem Vermieter bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats zugehen, damit das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats endet.

Kann ich meinen Mietvertrag per E-Mail oder WhatsApp kündigen?

Nein. Die Kündigung braucht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 568 BGB). E-Mail, WhatsApp, SMS, Fax und PDF sind unwirksam – nur der unterschriebene Brief im Original zählt.

Müssen alle Mieter unterschreiben?

Ja. Alle im Mietvertrag genannten Mieter müssen als Gesamtschuldner unterschreiben, und die Kündigung muss an alle Vermieter gerichtet sein. Fehlt eine Unterschrift, kann der Vermieter die Kündigung zurückweisen.

Muss ich die Kündigung begründen?

Nein. Für die ordentliche Kündigung durch den Mieter reicht die Erklärung selbst. Nur bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung (§ 543, § 569 BGB) musst du den wichtigen Grund im Schreiben nennen.

Wann darf der Vermieter mir kündigen?

Nur mit einem berechtigten Interesse nach § 573 BGB: Eigenbedarf, eine erhebliche Vertragsverletzung wie dauerhafter Zahlungsverzug oder die wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks. Ohne einen dieser Gründe ist eine Vermieterkündigung unwirksam.

Was ist der Unterschied zur fristlosen Kündigung?

Die ordentliche Kündigung läuft über drei Monate und braucht keinen Grund. Die außerordentliche fristlose Kündigung (§ 543, § 569 BGB) beendet das Verhältnis sofort, verlangt aber einen wichtigen Grund, etwa erheblichen Zahlungsverzug oder eine gesundheitsgefährdende Wohnung.

Was ist ein Sonderkündigungsrecht nach einer Mieterhöhung?

Erhöht der Vermieter die Miete nach § 558 oder § 559 BGB, kannst du bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Erklärung außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen (§ 561 BGB) – die Erhöhung wird für dich dann nie wirksam.

Kann ich nach einer Modernisierungsankündigung schneller raus?

Ja. Nach § 555e BGB kannst du bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt, außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.

Wie lange darf ein Kündigungsverzicht im Mietvertrag gelten?

Bei einer Staffelmiete höchstens vier Jahre seit Vertragsschluss (§ 557a Abs. 3 BGB); an dieser Grenze orientiert sich die Rechtsprechung auch bei einem formularmäßigen Kündigungsverzicht ohne Staffelmiete.

Kann ich mit einem Nachmieter vorzeitig aus dem Vertrag?

Nur wenn der Vermieter freiwillig zustimmt oder der Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthält. Einen gesetzlichen Anspruch auf Entlassung gegen Stellung eines Nachmieters gibt es nicht.

Wie weise ich den Zugang der Kündigung nach?

Am sichersten per Einwurf-Einschreiben oder durch einen Boten, der den Inhalt kennt und den Einwurf quittieren lässt. Entscheidend ist der tatsächliche Zugang beim Vermieter, nicht der Poststempel.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Das Gesetz nennt keine feste Frist; üblich ist eine angemessene Prüffrist, die sich häufig an der sechsmonatigen Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters orientiert (§ 548 BGB). Für eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil zurückhalten.

Muss ich beim Auszug renovieren?

Nur, wenn eine wirksame Klausel das vorsieht. Starre Fristenpläne und eine Endrenovierungspflicht unabhängig vom Zustand der Wohnung sind häufig unwirksam – unwirksame Klauseln hindern dich aber nicht am fristgerechten Auszug.

Was passiert, wenn meine Kündigung einen Tag zu spät zugeht?

Sie zählt dann für den Folgemonat, und das Mietverhältnis endet einen ganzen Monat später als geplant. Plane deshalb Puffer ein und verschicke die Kündigung so, dass sie sicher vor dem dritten Werktag des Monats ankommt.

Feedback & Vorschläge

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