Kündigung Mietvertrag – das Wichtigste in Kürze
Als Mieter kannst du deinen unbefristeten Mietvertrag jederzeit ordentlich kündigen – und zwar ohne Angabe von Gründen. Entscheidend sind vor allem zwei Dinge: die richtige Kündigungsfrist und die Schriftform.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt immer drei Monate – egal, wie lange du schon in der Wohnung wohnst (§ 573c BGB). Damit die Frist zu laufen beginnt, muss die Kündigung dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen; das Mietverhältnis endet dann zum Ablauf des übernächsten Monats. Nur die Frist des Vermieters verlängert sich nach 5 und 8 Jahren – deine nicht.
Die Kündigung eines Wohnraummietvertrags bedarf der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 568 BGB). E-Mail, WhatsApp, SMS, Fax oder ein einfaches PDF sind unwirksam. Fülle die Vorlage also online aus, drucke sie aus, unterschreibe sie von Hand – und lass am besten alle im Vertrag genannten Mieter unterschreiben.
Beim Versand zählt der Zugang beim Vermieter, nicht der Poststempel. Verschicke die Kündigung deshalb am besten per Einwurf-Einschreiben oder durch einen Boten, der den Inhalt kennt und den Einwurf bezeugen kann. Plane etwas Puffer ein und sorge dafür, dass der Brief möglichst zum Monatsanfang ankommt.