Übergabeprotokoll – das Wichtigste in Kürze
Das Wohnungsübergabeprotokoll hält den Zustand einer Mietwohnung zum Zeitpunkt der Übergabe fest – beim Einzug ebenso wie beim Auszug. Es ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, gilt aber als das stärkste Beweismittel rund um die Wohnungsübergabe: Ein von Mieter und Vermieter unterschriebenes Protokoll ist eine Privaturkunde mit erheblicher Beweiskraft vor Gericht und schützt beide Seiten vor unberechtigten Forderungen.
Zentral für spätere Streitigkeiten ist die Kaution: Ohne dokumentierten Anfangszustand kann der Vermieter beim Auszug kaum belegen, welche Schäden neu sind und welche schon bestanden. Umgekehrt schützt das Einzugsprotokoll den Mieter davor, für Altschäden oder normale Gebrauchsspuren zu haften – letztere sind durch die Miete abgegolten (§ 538 BGB). Wichtig: Ansprüche des Vermieters wegen Verschlechterung der Mietsache verjähren bereits sechs Monate nach Rückgabe (§ 548 BGB).
Zum Mindestinhalt gehören Datum und Ort der Übergabe, die Namen der anwesenden Personen, die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser (kalt und warm), die Anzahl der übergebenen Schlüssel sowie eine genaue Beschreibung des Zustands und aller Mängel – Raum für Raum, idealerweise durch Fotos ergänzt. Diese Vorlage führt Sie mit Kopfdaten und einer Zeile pro Raum strukturiert durch die Begehung.
Besonders wichtig ist das Schlüsselübergabeprotokoll: Halten Sie fest, wie viele Wohnungs-, Haus-, Keller- und Briefkastenschlüssel übergeben werden. Fehlt beim Auszug ein Schlüssel, kann der Vermieter unter Umständen den Austausch der Schließanlage verlangen. Das Protokoll ist nur wirksam, wenn beide Parteien es unterschreiben. Verweigert eine Seite die Unterschrift, sollten Sie eine neutrale Zeugin oder einen Zeugen hinzuziehen.