Mietschuldenfreiheitsbescheinigung – das Wichtigste in Kürze
Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (auch Mietschuldenfreiheitsbestätigung) ist die schriftliche Erklärung des bisherigen oder aktuellen Vermieters, dass die Miete vollständig und pünktlich gezahlt wurde und keine Mietrückstände offen sind. Auf einem angespannten Wohnungsmarkt verlangen viele Neuvermieter dieses Dokument von Wohnungsbewerbern – zusammen mit der Mieterselbstauskunft – als Nachweis für ein zuverlässiges Zahlungsverhalten.
Rechtlich wichtig: Es besteht kein Anspruch auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 30.09.2009 (VIII ZR 238/08) entschieden, dass ein Mieter von seinem früheren Vermieter keine solche Bescheinigung verlangen kann – sie ist weder handelsüblich noch eine vertragliche Nebenpflicht nach § 241 Abs. 2 BGB. Der Vermieter stellt sie also freiwillig aus. Einen Anspruch hat der Mieter nur auf eine Quittung über tatsächlich geleistete Mietzahlungen (§ 368 BGB).
Für Mieter ist die Bescheinigung trotzdem ein wertvoller Trumpf bei der Wohnungssuche. Bitten Sie den Vermieter freundlich um die Ausstellung; verweigert er sie, können Sie ersatzweise mehrere Kontoauszüge oder Zahlungsbelege der letzten Monate vorlegen. Ein häufig genutzter Zusatz ist die Vorvermieterbescheinigung, die neben der Schuldenfreiheit auch das Mietverhältnis und die Miethöhe bestätigt.
Aus Vermietersicht ist bei der Ausstellung Vorsicht geboten: Wer bescheinigt, dass „keine Forderungen mehr bestehen“, kann sich damit den Weg zu späteren Nachforderungen verbauen – etwa aus einer noch nicht abgerechneten Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnung. Formulieren Sie daher präzise auf den Stichtag und behalten Sie sich offene Abrechnungen ausdrücklich vor. Beachten Sie zudem den Datenschutz: Angaben zum Zahlungsverhalten sind personenbezogene Daten; nach der DSGVO dürfen sie nur mit Einverständnis des Mieters und nur für den vereinbarten Zweck (die Wohnungsbewerbung) verwendet werden.