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Recht & Verträge

Mietbürgschaft: kostenlose Vorlage für die Bürgschaftserklärung

Mit dieser kostenlosen Vorlage erstellst du in wenigen Minuten eine Mietbürgschaft – die Bürgschaftserklärung, mit der eine dritte Person (oft die Eltern) für die Miete eines Mieters einsteht. Online ausfüllen, als PDF oder Word herunterladen. Wichtig: eigenhändig unterschreiben (§ 766 BGB) und das Original dem Vermieter aushändigen.

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Mietbürgschaft: kostenlose Vorlage für die Bürgschaftserklärung – das Wichtigste in Kürze

Eine Mietbürgschaft ist ein Bürgschaftsvertrag nach § 765 BGB: Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Vermieter (Gläubiger), für die Verbindlichkeiten des Mieters (Hauptschuldner) aus dem Mietverhältnis einzustehen. Zahlt der Mieter seine Miete oder Nebenkosten nicht, kann sich der Vermieter an den Bürgen halten. Besonders verbreitet ist die Elternbürgschaft: Eltern verbürgen sich für die Wohnung ihres studierenden oder erstmals ausziehenden Kindes, damit der Vermieter den Mietvertrag überhaupt abschließt.

Die Bürgschaftserklärung bedarf zwingend der Schriftform (§ 766 BGB): Sie muss auf Papier stehen und vom Bürgen eigenhändig unterschrieben werden – eine Erteilung in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Das Schriftformgebot hat eine Warnfunktion und soll den Bürgen vor übereilten Verpflichtungen schützen. In der Praxis wird die selbstschuldnerische Bürgschaft vereinbart: Der Bürge verzichtet auf die Einrede der Vorausklage (§§ 771, 773 BGB), sodass der Vermieter ihn sofort in Anspruch nehmen kann, ohne zuvor gegen den Mieter zu vollstrecken. Bei der selteneren Ausfallbürgschaft haftet der Bürge erst, wenn die Vollstreckung gegen den Mieter erfolglos geblieben ist.

Wichtig ist das Zusammenspiel mit der Kaution: Nach § 551 BGB darf die Mietsicherheit höchstens drei Nettokaltmieten betragen, und mehrere Sicherheiten sind zusammenzurechnen (Kumulationsverbot, BGH, Urteil vom 30.06.2004 – VIII ZR 243/03). Verlangt der Vermieter also eine volle Kaution *und* zusätzlich eine Bürgschaft, ist die Bürgschaft insoweit unwirksam, als die Summe drei Nettokaltmieten übersteigt. Eine Ausnahme gilt aber für die freiwillige Elternbürgschaft: Bietet der Bürge die Bürgschaft unaufgefordert an, um dem Vermieter den Vertragsabschluss zu ermöglichen, und sind damit für den Mieter erkennbar keine besonderen Belastungen verbunden, greift die Höchstgrenze nicht (BGH, Urteil vom 07.06.1990 – IX ZR 16/90). Ebenso darf eine später zur Abwendung einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs übernommene Bürgschaft die Grenze überschreiten (BGH, Urteil vom 10.04.2013 – VIII ZR 379/12).

Um das Risiko zu begrenzen, sollte der Bürge eine Höchstbetragsbürgschaft vereinbaren – die Haftung wird dann ausdrücklich auf einen Euro-Betrag gedeckelt (üblich: drei Nettokaltmieten). Ohne Deckelung haftet der Bürge grundsätzlich unbegrenzt für alle Forderungen aus dem Mietverhältnis. Die Bürgschaft ist akzessorisch (§ 767 BGB): Ihr Umfang folgt der jeweiligen Hauptforderung. Sie endet, wenn das Mietverhältnis beendet und alle gesicherten Forderungen erfüllt sind; dann ist die Bürgschaftsurkunde zurückzugeben. Wer kein Familienmitglied belasten möchte, kann alternativ eine Mietkautionsbürgschaft einer Bank oder Versicherung nutzen (gegen Jahresgebühr).

Zahlen & Fakten · Recht & Verträge

52,8 %
der Bevölkerung in Deutschland lebten zur Miete – der höchste Mieteranteil in der EU. Für Millionen Mietverträge stellt sich die Frage nach Kaution und Bürgschaft.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) (2025)
27,9 %
ihres Nettoeinkommens gaben Mieterhaushalte im Schnitt für die Bruttokaltmiete aus (Mietbelastungsquote) – ein Grund, warum Vermieter zusätzliche Sicherheiten verlangen.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) (2022)

In 4 Schritten zur fertigen Vorlage

  1. 01

    Beteiligte eintragen

    Namen und Anschriften von Bürge, Mieter:in (Hauptschuldner) und Vermieter:in (Gläubiger) eingeben. Bei einer Elternbürgschaft ist das Kind der Mieter.

  2. 02

    Wohnung & Mietvertrag angeben

    Anschrift der Mietwohnung, Datum des Mietvertrags und die monatliche Nettokaltmiete eintragen – Letztere ist die Grundlage für den Höchstbetrag.

  3. 03

    Art & Höchstbetrag festlegen

    Selbstschuldnerische Bürgschaft oder Ausfallbürgschaft wählen und die Haftung auf einen Höchstbetrag begrenzen (empfohlen: drei Nettokaltmieten, § 551 BGB).

  4. 04

    Ausdrucken & eigenhändig unterschreiben

    PDF oder Word herunterladen, ausdrucken und als Bürge handschriftlich unterschreiben (§ 766 BGB). Das unterschriebene Original erhält der Vermieter.

Mietbürgschaft Vorlage zum kostenlosen Ausfüllen und Herunterladen als PDF und Word – Bürgschaftserklärung für die Miete nach § 765 BGB mit Höchstbetrag
Mietbürgschaft Vorlage zum kostenlosen Ausfüllen und Herunterladen als PDF und Word – Bürgschaftserklärung für die Miete nach § 765 BGB mit Höchstbetrag

Häufige Fragen

Was ist eine Mietbürgschaft?

Ein Bürgschaftsvertrag nach § 765 BGB, mit dem eine dritte Person (der Bürge, oft die Eltern) gegenüber dem Vermieter für die Mietschulden des Mieters einsteht. Zahlt der Mieter nicht, kann der Vermieter den Bürgen in Anspruch nehmen.

Muss die Bürgschaftserklärung schriftlich sein?

Ja. § 766 BGB verlangt zwingend die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift des Bürgen; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Eine mündliche oder per E-Mail erteilte Mietbürgschaft ist unwirksam.

Ist eine Bürgschaft zusätzlich zur Kaution zulässig?

Nur begrenzt. Kaution und Bürgschaft dürfen zusammen drei Nettokaltmieten nicht übersteigen (§ 551 BGB, Kumulationsverbot). Verlangt der Vermieter beides in voller Höhe, ist der übersteigende Teil unwirksam. Ausnahme: eine freiwillig und unaufgefordert übernommene Elternbürgschaft ist nicht an die Höchstgrenze gebunden (BGH IX ZR 16/90).

Was ist der Unterschied zwischen selbstschuldnerischer Bürgschaft und Ausfallbürgschaft?

Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichtet der Bürge auf die Einrede der Vorausklage (§§ 771, 773 BGB) und kann sofort in Anspruch genommen werden. Bei der Ausfallbürgschaft haftet er erst, nachdem der Vermieter erfolglos gegen den Mieter vollstreckt hat. In der Praxis ist die selbstschuldnerische Form üblich.

Kann ich meine Haftung als Bürge begrenzen?

Ja – mit einer Höchstbetragsbürgschaft. Darin wird die Haftung ausdrücklich auf einen bestimmten Euro-Betrag gedeckelt (üblich sind drei Nettokaltmieten). Für Forderungen darüber hinaus haftet der Bürge nicht. Ohne Deckelung haftet er grundsätzlich unbegrenzt.

Wann endet die Mietbürgschaft und bekomme ich die Urkunde zurück?

Die Bürgschaft ist akzessorisch (§ 767 BGB) und endet, wenn das Mietverhältnis beendet und alle gesicherten Forderungen erfüllt sind. Der Bürge kann dann die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde verlangen.