Aufhebungsvertrag Vorlage – das Wichtigste in Kürze
Ein Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvertrag) beendet ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in – anders als bei der Kündigung, die nur eine Seite ausspricht. Kündigungsfristen und der Kündigungsschutz nach dem KSchG greifen dabei nicht; der Beendigungszeitpunkt wird frei vereinbart. Genau das macht den Aufhebungsvertrag flexibel, aber auch folgenreich.
Zwingend ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift beider Parteien (§ 623 BGB i. V. m. § 126 BGB): Der Aufhebungsvertrag muss auf Papier stehen und von Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in unterschrieben werden. Eine Vereinbarung per E-Mail, Fax oder Messenger ist unwirksam – die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. Jede Partei erhält am besten ein unterschriebenes Original.
Der wichtigste Nachteil betrifft das Arbeitslosengeld: Weil du an der Beendigung mitwirkst, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen (§ 159 SGB III), in der kein ALG I gezahlt wird und sich die Anspruchsdauer verkürzt. Eine Sperrzeit lässt sich nur mit einem wichtigen Grund vermeiden – etwa bei einer sonst drohenden betriebsbedingten Kündigung oder aus gesundheitlichen Gründen. Wird zusätzlich eine Abfindung gezahlt und die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten, kann der Anspruch zeitweise ruhen (§ 158 SGB III).
Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nicht: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist der Verbraucherwiderruf nicht auf arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge anwendbar – einmal unterschrieben, bist du grundsätzlich gebunden. Eine Lösung ist nur ausnahmsweise möglich (Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung nach § 123 BGB oder bei Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns). Unterschreibe daher nichts unter Zeitdruck – eine Abfindung ist frei verhandelbar, ein Anspruch darauf besteht meist nicht.