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Bewerbung & Zeugnis

Arbeitszeugnis Vorlage kostenlos erstellen – nach § 109 GewO

Wer ein Arbeitsverhältnis beendet, muss der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer ein schriftliches Zeugnis ausstellen – der Anspruch ergibt sich aus § 109 GewO. Diese Vorlage baut daraus in wenigen Minuten ein vollständiges qualifiziertes Zeugnis in der üblichen Zeugnissprache: Du wählst Leistungs- und Verhaltensnote per Klick, lädst das Ergebnis als Word oder PDF und druckst es zur Unterschrift aus.

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Arbeitszeugnis Vorlage kostenlos erstellen – das Wichtigste in Kürze

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Für die meisten Beschäftigungsverhältnisse folgt er aus § 109 GewO; für Dienstverhältnisse außerhalb des Anwendungsbereichs der Gewerbeordnung gilt inhaltlich derselbe Anspruch aus § 630 BGB. Man unterscheidet das einfache Zeugnis, das nur Art und Dauer der Tätigkeit nennt, vom qualifizierten Zeugnis, das zusätzlich Leistung und Verhalten bewertet – Letzteres gibt es nur auf ausdrückliches Verlangen. Diese Vorlage erstellt aus Arbeitgebersicht ein vollständiges qualifiziertes Zeugnis.

Formal muss das Zeugnis schriftlich auf Papier erteilt werden; § 109 Abs. 3 GewO schließt die elektronische Form ausdrücklich aus, ein PDF per E-Mail allein genügt also nicht. Unterschrieben wird es von einer Person, die ranghöher als die beurteilte Mitarbeiterin oder der beurteilte Mitarbeiter und zur Zeichnung befugt ist – üblich sind Geschäftsführung oder Personalleitung. Empfehlenswert ist der Ausdruck auf Firmenpapier mit Briefkopf; als Ausstellungsdatum trägt das Zeugnis in der Regel den letzten Arbeitstag, nicht das tatsächliche Schreibdatum.

Inhaltlich gilt der Grundsatz wahr und zugleich wohlwollend: Das Zeugnis muss der Wahrheit entsprechen, darf die berufliche Zukunft aber nicht unnötig erschweren. Weil offene Kritik damit kaum möglich ist, hat sich eine verschlüsselte Zeugnissprache etabliert. Ihr Kern ist die Zufriedenheitsformel, die die Gesamtleistung benotet: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ steht für die Note sehr gut, „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ für gut, „zu unserer vollen Zufriedenheit“ für befriedigend und „zu unserer Zufriedenheit“ für ausreichend. Geheime Codes, die dem Wortlaut einen anderen Sinn unterlegen, sind dagegen verboten (§ 109 Abs. 2 GewO).

Wie gut ein Zeugnis ausfallen muss, ist häufig strittig. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 18.11.2014 – 9 AZR 584/13) bildet die Note befriedigend den rechtlichen Ausgangspunkt der Beweislast: Wer ein besseres Zeugnis fordert, muss die überdurchschnittliche Leistung selbst belegen; wer eine schlechtere Note vergeben will, muss diese begründen. Der Zeugnisanspruch verjährt regelmäßig nach drei Jahren (§ 195 BGB) und sollte deshalb zeitnah nach dem Ausscheiden geltend gemacht werden.

Auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses kann ein berechtigtes Interesse an einem Zwischenzeugnis bestehen – etwa bei einem Vorgesetztenwechsel, einer internen Versetzung oder einer parallelen Bewerbung. Es entspricht in Aufbau und Sprache dem Schlusszeugnis, endet aber nicht mit einer Beendigungsformel, sondern hält den bisherigen Verlauf fest. Für ein Zeugnis nach einem Praktikum gilt eine andere Rechtsgrundlage (§ 16 BBiG statt § 109 GewO) – die passende Vorlage dafür ist das Praktikumszeugnis.

Zahlen & Fakten · Bewerbung & Zeugnis

42,3 Mio.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gab es 2024 in Deutschland – sie alle haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zeugnis (§ 109 GewO).
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) (2024)
über 30.000
Gerichtsprozesse werden jedes Jahr allein um das Arbeitszeugnis geführt – meist um einzelne Formulierungen.
Quelle: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
70 %
der befragten Unternehmen erstellen ihre Arbeitszeugnisse mit Textverarbeitung wie Word – nicht mit spezieller Zeugnissoftware.
Quelle: Haufe HR Services / RIM Marktforschung (2023)

In 4 Schritten zur fertigen Vorlage

  1. 01

    Eckdaten erfassen

    Trage Firma, Name und Geburtsdatum der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers, die Position und den Beschäftigungszeitraum ein.

  2. 02

    Aufgaben beschreiben

    Liste die wichtigsten Tätigkeiten stichpunktartig auf – sie bilden den fachlichen Kern des Zeugnisses.

  3. 03

    Zeugnissprache wählen

    Bestimme Leistungs- und Verhaltensnote über die Zufriedenheitsformel sowie den Beendigungsgrund; die Vorlage setzt daraus die passenden Sätze zusammen.

  4. 04

    Zeugnis ausgeben

    Erzeuge das Dokument als Word- oder PDF-Datei, drucke es auf Firmenpapier aus und lasse es von einer zeichnungsberechtigten Person handschriftlich unterschreiben.

Vorschau eines ausgefüllten Arbeitszeugnisses: qualifizierte Zeugnisvorlage mit Zufriedenheitsformel, bereit zum Download als Word oder PDF
Vorschau eines ausgefüllten Arbeitszeugnisses: qualifizierte Zeugnisvorlage mit Zufriedenheitsformel, bereit zum Download als Word oder PDF

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Arbeitszeugnis?

Das einfache Zeugnis bestätigt nur Art und Dauer der Beschäftigung. Das qualifizierte Zeugnis bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten und muss ausdrücklich verlangt werden (§ 109 Abs. 1 GewO).

Darf das Arbeitszeugnis per E-Mail verschickt werden?

Nein. § 109 Abs. 3 GewO schließt die elektronische Form aus. Nötig ist ein auf Papier ausgedrucktes, handschriftlich unterschriebenes Exemplar, das der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer im Original übergeben wird.

Welche Note verbirgt sich hinter „zu unserer vollen Zufriedenheit“?

Diese Formel steht für die Note befriedigend. Die vollständige Notenskala reicht von „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ (sehr gut) bis „zu unserer Zufriedenheit“ (ausreichend) – schon kleine Wörter wie „stets“ entscheiden über die Bewertung.

Besteht ein Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis?

Nicht automatisch. Das Bundesarbeitsgericht (9 AZR 584/13) sieht befriedigend als Ausgangspunkt der Beweislast: Für eine bessere Note muss die überdurchschnittliche Leistung nachgewiesen werden, für eine schlechtere Note die unterdurchschnittliche.

Ist eine Dankes- und Schlussformel Pflicht?

Ein einklagbarer Anspruch darauf besteht nicht (BAG, 9 AZR 44/00). Fehlt sie in einem sonst guten Zeugnis, wirkt das aber leicht abwertend – üblich und ratsam ist sie deshalb trotzdem.

Kann ich ein Zeugnis auch schon während der Beschäftigung verlangen?

Ja, bei berechtigtem Interesse – etwa vor einem Vorgesetztenwechsel oder einer Versetzung. Dieses Zwischenzeugnis folgt denselben Regeln wie das Schlusszeugnis, hält aber nur den bisherigen Verlauf fest.

Feedback & Vorschläge

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