Arbeitszeugnis Vorlage kostenlos – das Wichtigste in Kürze
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis (§ 109 GewO). Man unterscheidet das einfache Zeugnis (nur Art und Dauer der Tätigkeit) und das qualifizierte Zeugnis, das zusätzlich Leistung und Verhalten bewertet. Die qualifizierte Form gibt es nur auf ausdrückliches Verlangen – man muss sie also aktiv einfordern. Diese Vorlage erstellt ein vollständiges qualifiziertes Zeugnis aus Sicht des Arbeitgebers.
Ein Zeugnis muss schriftlich auf Papier erteilt und vom Arbeitgeber oder einer ranghöheren, zeichnungsberechtigten Person unterschrieben werden. Die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen (§ 109 Abs. 3 GewO) – ein bloßes PDF per E-Mail genügt formal nicht. Üblich ist Firmenpapier mit Briefkopf; Knicke, Flecken oder Rechtschreibfehler mindern den Wert und sind unzulässig.
Inhaltlich gilt der Grundsatz wahr und zugleich wohlwollend: Das Zeugnis darf die berufliche Zukunft nicht unnötig erschweren, muss aber der Wahrheit entsprechen. Weil offene Kritik unzulässig ist, hat sich eine verschlüsselte Zeugnissprache entwickelt. Die zusammenfassende Leistungsnote steckt in der Zufriedenheitsformel: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ = sehr gut, „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ = gut, „zu unserer vollen Zufriedenheit“ = befriedigend, „zu unserer Zufriedenheit“ = ausreichend.
Geheime Codes sind verboten: Ein Zeugnis darf keine Formulierungen enthalten, die eine andere als die aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über die Person treffen (§ 109 Abs. 2 GewO). Bei der Note gilt laut BAG (Urteil vom 18.11.2014 – 9 AZR 584/13): „befriedigend“ ist der Maßstab. Wer ein besseres Zeugnis will, muss die überdurchschnittliche Leistung beweisen – der Arbeitgeber umgekehrt eine schlechtere Bewertung. Der Anspruch verjährt regelmäßig nach drei Jahren (§ 195 BGB); das Zeugnis sollte daher zeitnah verlangt werden.