Stundenzettel – das Wichtigste in Kürze
Ein Stundenzettel dokumentiert, wann und wie lange gearbeitet wurde. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, Beginn und Ende der Arbeitszeit aller Arbeitnehmer zu erfassen – abgeleitet aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz. Grundlage ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 (C-55/18), das ein „objektives, verlässliches und zugängliches“ Zeiterfassungssystem verlangt.
Die Form der Erfassung ist nach aktueller Rechtslage frei wählbar: Handschrift, Excel oder Software sind zulässig. Ein geplanter Gesetzentwurf (Referentenentwurf des BMAS vom 18. Juni 2026) sieht künftig grundsätzlich die elektronische Erfassung vor – dieser ist jedoch noch nicht in Kraft. Bis dahin genügt ein sauber geführter Stundenzettel.
Für Minijobber und Beschäftigte in bestimmten Branchen (§ 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) gilt zusätzlich die strenge Dokumentationspflicht nach § 17 MiLoG: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen binnen sieben Tagen aufgezeichnet und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.
Unser Stundenzettel rechnet automatisch: Nettoarbeitszeit = Ende − Beginn − Pause. Nachtschichten über Mitternacht werden korrekt berücksichtigt, und die Wochen- bzw. Monatssumme wird laufend aktualisiert. Die Vorlage enthält alle Felder, die für eine ordnungsgemäße Dokumentation nötig sind.