Urlaubsantrag-Vorlage kostenlos – das Wichtigste in Kürze
Mit einem Urlaubsantrag teilst du deinem Arbeitgeber schriftlich mit, wann und wie viele Urlaubstage du nehmen möchtest. Rechtsgrundlage ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG): Nach § 7 Abs. 1 BUrlG sind bei der zeitlichen Festlegung deine Urlaubswünsche zu berücksichtigen – es sei denn, dringende betriebliche Belange oder sozial vorrangige Urlaubswünsche anderer Beschäftigter stehen entgegen. Der Urlaub gilt erst dann als genehmigt, wenn der Arbeitgeber ihn bewilligt hat; ein einfaches „einreichen und wegbleiben“ genügt nicht.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach § 3 BUrlG 24 Werktage im Jahr – das entspricht bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstagen. Viele Arbeits- und Tarifverträge sehen mehr vor; der durchschnittliche Anspruch liegt bei rund 30 Tagen. Nicht genommener Urlaub verfällt grundsätzlich am Jahresende. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nach § 7 Abs. 3 BUrlG nur bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen zulässig und muss dann bis zum 31. März genommen werden.
In einen vollständigen Urlaubsantrag gehören: dein Name und deine Abteilung, der Zeitraum von/bis, die Anzahl der beantragten Arbeitstage, dein voraussichtlicher Resturlaub sowie die Vertretung während deiner Abwesenheit. Die Angabe der Vertretung ist keine gesetzliche Pflicht, erleichtert dem Arbeitgeber aber die Zusage spürbar, weil sie ein etwaiges „dringendes betriebliches Interesse“ von vornherein entkräftet.
Formal ist der Urlaubsantrag an keine bestimmte Form gebunden – er kann mündlich, per E-Mail oder über ein betriebliches Portal gestellt werden. Schriftlich ist trotzdem klar besser: Du hast einen Nachweis über den beantragten Zeitraum und die Genehmigung. Bitte deshalb im Antrag um eine kurze schriftliche Bestätigung des bewilligten Urlaubs. Prüfe außerdem vorab in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. einer Betriebsvereinbarung, ob Fristen, Sperrzeiten oder ein bestimmtes Formular gelten.
Nach der Genehmigung kann der Arbeitgeber den Urlaub grundsätzlich nicht mehr einseitig widerrufen und dich nur in echten Notfällen zurückbeordern. Umgekehrt darfst auch du bewilligten Urlaub nicht eigenmächtig verschieben. Endet das Arbeitsverhältnis mit Resturlaub, ist dieser nach § 7 Abs. 4 BUrlG finanziell abzugelten. Für einen reibungslosen Ablauf lohnt es sich, größere Urlaube früh zu beantragen und die Übergabe an die Vertretung rechtzeitig zu organisieren.