Pflegetagebuch – das Wichtigste in Kürze
Ein Pflegetagebuch hält über einen bestimmten Zeitraum fest, wie viel Unterstützung eine pflegebedürftige Person im Alltag tatsächlich braucht. Es dient vor allem der Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), bei der über den Pflegegrad entschieden wird.
Seit 2017 bewertet der MD die Pflegebedürftigkeit mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Es prüft die Selbstständigkeit in sechs Modulen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Aus der gewichteten Bewertung dieser Module ergibt sich ein Gesamtpunktwert, der über den Pflegegrad 1 bis 5 entscheidet.
Maßgeblich ist dabei nicht mehr, wie viele Minuten Pflege am Tag anfallen – die frühere Minutenpflege wurde mit der Reform 2017 abgelöst. Entscheidend ist heute der Grad der Selbstständigkeit in den sechs Modulen: Kann die Person eine Tätigkeit allein ausführen, braucht sie Anleitung, punktuelle oder vollständige Übernahme?
Ein sorgfältig geführtes Pflegetagebuch macht diesen Unterstützungsbedarf sichtbar und konkret – mit Datum, Situation, benötigter Hilfe und Zeitaufwand. Das ersetzt keine Fachbegutachtung, hilft aber, sich auf den Besuch vorzubereiten und eigene Beobachtungen strukturiert wiederzugeben.
Empfehlenswert ist, das Tagebuch über ein bis zwei Wochen vor dem angekündigten Begutachtungstermin zu führen und dabei möglichst jede Situation zu erfassen, in der Unterstützung nötig war – auch kleine, wiederkehrende Handreichungen.
Häufig führen Angehörige oder andere Pflegepersonen das Tagebuch stellvertretend, weil die pflegebedürftige Person selbst dazu nicht in der Lage ist. Notiere in diesem Fall zusätzlich, wer jeweils geholfen hat.