Fahrtenbuch – das Wichtigste in Kürze
Wer einen Firmenwagen auch privat nutzt, versteuert den geldwerten Vorteil entweder pauschal mit der 1-%-Regelung oder – oft günstiger – nach dem tatsächlichen privaten Anteil per Fahrtenbuch (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG, § 8 Abs. 2 EStG). Ein Fahrtenbuch lohnt sich vor allem bei geringem Privatanteil und älteren, abgeschriebenen Fahrzeugen.
Das Finanzamt erkennt nur ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch an. Es muss zeitnah, lückenlos und in geschlossener Form geführt werden (R 8.1 Abs. 9 LStR; ständige BFH-Rechtsprechung). Lose Zettel oder eine nachträglich erstellte Excel-Tabelle ohne Manipulationsschutz genügen nicht – für die elektronische Führung ist ein änderungssicheres Programm nötig.
Für jede dienstliche Fahrt sind einzutragen: Datum, Reiseziel/Reiseroute, Reisezweck und aufgesuchter Geschäftspartner sowie der Kilometerstand zu Beginn und Ende. Privatfahrten werden nur mit der gefahrenen Kilometerzahl vermerkt, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gesondert gekennzeichnet – ohne Angabe von Zweck und Ziel.
Diese Vorlage eignet sich zum Ausdrucken für das Handschuhfach oder zur laufenden Erfassung am PC; die Spalte „gefahrene km“ wird automatisch summiert. Hinweis: Eine Excel-Datei ist technisch veränderbar – zur endgültigen, unveränderbaren Ablage exportierst du sie als PDF.