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Finanzen & Buchhaltung

Eigenbeleg – kostenlose Vorlage zum Ausfüllen (PDF & Word)

Kostenlose Eigenbeleg-Vorlage zum Ausfüllen – erstelle in wenigen Minuten einen sauberen Ersatzbeleg, wenn der Originalbeleg fehlt oder verloren ist, und lade ihn als PDF oder Word herunter. Grundsatz: keine Buchung ohne Beleg.

Zuletzt geprüft: · ca. 3.600 Suchanfragen/Monat

Eigenbeleg – das Wichtigste in Kürze

Ein Eigenbeleg ist ein selbst ausgestellter Ersatzbeleg, mit dem du eine betriebliche Ausgabe nachweist, wenn der Originalbeleg (Fremdbeleg) fehlt, verloren gegangen oder nie ausgestellt worden ist. Im Steuerrecht gilt der Grundsatz „keine Buchung ohne Beleg“: Buchführungspflichtige Kaufleute müssen nach § 238 HGB Handelsbücher führen und diese nach § 257 HGB aufbewahren; ergänzend verlangen § 145 ff. AO und § 146 AO sowie die GoBD vollständige, geordnete und nachvollziehbare Aufzeichnungen. Fehlt der Beleg, springt der Eigenbeleg ein und macht die Ausgabe glaubhaft.

Damit das Finanzamt einen Eigenbeleg anerkennt, muss er die Ausgabe plausibel dokumentieren. Notwendig sind: Name und Anschrift des Zahlungsempfängers, Art und Grund der Aufwendung, das Datum der Zahlung, der Betrag (bei mehreren Positionen mit Menge bzw. Einzelpreis) sowie der Grund, warum kein Originalbeleg vorliegt. Hinzu kommen das Ausstellungsdatum und deine eigenhändige Unterschrift. Typische Anlässe sind ein verlorener Beleg, Trinkgeld, ein Automat ohne Bon, Porto, Parkgebühren oder kleine Bar-Auslagen.

Wichtig: Aus einem Eigenbeleg ist kein Vorsteuerabzug möglich. Zum Vorsteuerabzug berechtigt nur eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG (Grundlage: § 15 UStG). Ein Eigenbeleg mindert deinen Gewinn also nur als Betriebsausgabe, holt aber die enthaltene Umsatzsteuer nicht zurück. Deshalb bleibt er die Ausnahme für Einzelfälle und kleinere Beträge – wer regelmäßig Fremdbelege durch Eigenbelege ersetzt, riskiert Rückfragen.

Häufen sich fehlende Belege, kann das Finanzamt Betriebsausgaben kürzen oder die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO). Bewahre Eigenbelege wie alle Buchungsbelege auf – seit dem 1.1.2025 gilt für Belege eine Frist von 8 Jahren (§ 147 AO). Für Bewirtungskosten genügt ein Eigenbeleg dagegen nicht: Hier braucht es die maschinell erstellte Rechnung des Lokals plus den gesonderten Bewirtungsbeleg mit Anlass und Teilnehmern.

Zahlen & Fakten · Finanzen & Buchhaltung

10,9 Mrd. €
Mehrergebnis der steuerlichen Betriebsprüfungen der Länder – bei einer Prüfung zählt jeder Beleg.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Monatsbericht (2024)
1,6 %
durchschnittliche Prüfungsquote – 140.764 von rund 8,8 Mio. Betrieben wurden geprüft.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Monatsbericht (2024)
45 %
aller Zahlungen im Handel erfolgen noch bar – dabei gehen Belege besonders leicht verloren.
Quelle: Deutsche Bundesbank – Zahlungsverhalten in Deutschland (2025)

In 4 Schritten zur fertigen Vorlage

  1. 01

    Aussteller & Empfänger eintragen

    Trage deinen Namen bzw. deine Firma mit Anschrift ein und wer das Geld erhalten hat (Zahlungsempfänger, möglichst mit Anschrift).

  2. 02

    Aufwendung beschreiben

    Art und Zweck der Ausgabe, den gezahlten Betrag und das Datum der Zahlung angeben – so konkret wie möglich.

  3. 03

    Grund für den Eigenbeleg

    Notiere, warum kein Originalbeleg vorliegt (z. B. Beleg verloren, Trinkgeld, Automat ohne Bon). Das macht die Ausgabe glaubhaft.

  4. 04

    Unterschreiben & ablegen

    Als PDF oder Word herunterladen, mit Datum eigenhändig unterschreiben und zur Buchhaltung nehmen. 8 Jahre aufbewahren (§ 147 AO).

Eigenbeleg-Vorlage zum kostenlosen Ausfüllen und Ausdrucken als PDF und Word – Ersatzbeleg mit Zahlungsempfänger, Betrag, Datum und Grund
Eigenbeleg-Vorlage zum kostenlosen Ausfüllen und Ausdrucken als PDF und Word – Ersatzbeleg mit Zahlungsempfänger, Betrag, Datum und Grund

Häufige Fragen

Wann darf ich einen Eigenbeleg ausstellen?

Wenn ein Originalbeleg fehlt, verloren ist oder gar nicht ausgestellt wurde – etwa bei Trinkgeld, einem Automaten ohne Bon oder kleinen Barauslagen. Der Eigenbeleg ist die Ausnahme für glaubhafte betriebliche Ausgaben, kein Ersatz für die laufende Belegsammlung.

Kann ich aus einem Eigenbeleg Vorsteuer ziehen?

Nein. Zum Vorsteuerabzug berechtigt nur eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben (§ 14, § 15 UStG). Der Eigenbeleg wirkt allein als Betriebsausgabe und mindert den Gewinn, nicht die Umsatzsteuer.

Welche Angaben muss ein Eigenbeleg enthalten?

Zahlungsempfänger mit Anschrift, Art und Grund der Aufwendung, das Zahlungsdatum, den Betrag (ggf. mit Menge/Einzelpreis), den Grund für den Eigenbeleg sowie das Ausstellungsdatum und deine eigenhändige Unterschrift.

Reicht ein Eigenbeleg für Bewirtungskosten?

Nein. Für eine geschäftliche Bewirtung brauchst du die maschinell erstellte Rechnung des Lokals und einen gesonderten Bewirtungsbeleg mit Anlass und Teilnehmern (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG). Ein Eigenbeleg genügt hier nicht.

Wie lange muss ich Eigenbelege aufbewahren?

Wie andere Buchungsbelege: Seit dem 1.1.2025 gilt eine Aufbewahrungsfrist von 8 Jahren (§ 147 AO). Häufen sich Eigenbelege, kann das Finanzamt Ausgaben kürzen oder schätzen (§ 162 AO).