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Finanzen & Buchhaltung

EÜR-Vorlage kostenlos – Einnahmenüberschussrechnung mit Ratgeber (Excel & PDF)

Kostenlose Vorlage für die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) als Excel und PDF – trage deine Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ein, lass Gewinn oder Verlust automatisch berechnen und nutze die Werte als Grundlage für deine Anlage EÜR.

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EÜR-Vorlage kostenlos – das Wichtigste in Kürze

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist die einfachste Form der Gewinnermittlung: Du stellst deinen Betriebseinnahmen die Betriebsausgaben gegenüber, der Überschuss ist dein Gewinn (§ 4 Abs. 3 EStG). Eine doppelte Buchführung, ein Inventar oder eine Bilanz brauchst du dafür nicht. Diese Vorlage bildet genau diese Rechnung ab und liefert dir die Werte für die amtliche Anlage EÜR.

Nutzen darfst du die EÜR, wenn du nicht buchführungspflichtig bist. Das gilt für Freiberufler nach § 18 EStG (etwa Ärzte, Anwälte, Journalisten, IT-Dienstleister oder Designer) unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes – sie werden nie bilanzierungspflichtig. Gewerbetreibende dürfen die EÜR nutzen, solange sie die Grenzen des § 141 AO nicht überschreiten.

Zur Bilanzierung (Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG) ist ein Gewerbebetrieb erst verpflichtet, wenn er in einem Wirtschaftsjahr mehr als 800.000 € Umsatz oder mehr als 80.000 € Gewinn erzielt (§ 141 AO). Diese Werte gelten seit dem Wachstumschancengesetz für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen – zuvor lagen sie bei 600.000 € bzw. 60.000 €. Schon das Überschreiten einer einzigen der beiden Grenzen reicht, damit das Finanzamt zur Bilanzierung auffordert.

Die Anlage EÜR ist seit dem Steuerjahr 2017 für praktisch alle EÜR-Nutzer Pflicht – auch für sehr kleine Betriebe. Die frühere Vereinfachung, wonach bei Betriebseinnahmen unter 17.500 € eine formlose Gewinnermittlung ausreichte, ist entfallen; ein klassischer Irrtum, der bei der Steuererklärung noch immer für Verwirrung sorgt. Die Anlage EÜR reichst du elektronisch und authentifiziert über ELSTER ein (§ 60 Abs. 4 EStDV); Papierform ist nur noch im Härtefall auf Antrag möglich.

Herzstück der EÜR ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG): Eine Einnahme zählt in dem Kalenderjahr, in dem dir das Geld tatsächlich zufließt, eine Ausgabe in dem Jahr, in dem sie tatsächlich abfließt – entscheidend ist das Zahlungsdatum, nicht das Rechnungsdatum.

Eine wichtige Ausnahme gilt für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen wie Mieten, Versicherungsbeiträge oder Zinsen: Fließen sie innerhalb von zehn Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel zu oder ab, ordnest du sie dem Jahr zu, zu dem sie wirtschaftlich gehören – unabhängig vom tatsächlichen Zahlungstag (§ 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 EStG).

Anlagevermögen – etwa ein Laptop, eine Maschine oder ein Firmenwagen – ziehst du nicht sofort in voller Höhe ab, sondern über die Nutzungsdauer verteilt als Abschreibung (AfA) (§ 7 EStG). Eine Ausnahme sind geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Bis 800 € netto Anschaffungskosten darfst du sofort und vollständig abschreiben (§ 6 Abs. 2 EStG). Für Anschaffungen zwischen 250,01 € und 1.000 € netto kannst du wahlweise einen Sammelposten bilden, den du über fünf Jahre mit je 20 % pro Jahr auflöst (Poolabschreibung, § 6 Abs. 2a EStG).

Bist du regelbesteuert, tauchen Umsatz- und Vorsteuer in deiner EÜR nur als durchlaufende Posten auf: Du erfasst Einnahmen und Ausgaben netto, vereinnahmte Umsatzsteuer ist eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt und gezahlte Vorsteuer eine Forderung – beides beeinflusst deinen Gewinn nicht, wird aber in der Anlage EÜR gesondert abgefragt.

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus und dürfen im Gegenzug keine Vorsteuer ziehen; sie tragen deshalb Bruttobeträge in ihre EÜR ein. Seit 2025 gelten dafür angehobene Grenzen: höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr (zuvor 22.000 € bzw. 50.000 €) – wobei seit der Neuregelung der tatsächliche, nicht mehr ein prognostizierter Umsatz zählt und die 100.000-€-Grenze unterjährig sofort zur Regelbesteuerung des übersteigenden Umsatzes führt.

Für bestimmte Berufsgruppen erkennt die Finanzverwaltung Betriebsausgabenpauschalen an, ohne dass du jeden Beleg vorlegen musst: Hauptberufliche Schriftsteller und Journalisten dürfen pauschal 30 % ihrer Einnahmen, höchstens 3.600 € im Jahr, ansetzen; bei nebenberuflicher schriftstellerischer, wissenschaftlicher oder künstlerischer Tätigkeit sind es 25 %, höchstens 900 € (BMF-Schreiben vom 6. April 2023). Wer höhere tatsächliche Kosten hat, weist diese stattdessen einzeln nach.

Geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten darfst du nur zu 70 % als Betriebsausgabe abziehen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG) – die restlichen 30 % sind steuerlich nicht abzugsfähig. Voraussetzung ist eine maschinell erstellte Rechnung des Lokals plus ein gesonderter Bewirtungsbeleg mit Anlass und Teilnehmern.

Ein häusliches Arbeitszimmer kannst du in vollem Umfang absetzen, wenn es der Mittelpunkt deiner gesamten betrieblichen Tätigkeit ist; andernfalls bleibt oft nur die Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag, an dem du überwiegend von zu Hause arbeitest, maximal 1.260 € im Jahr (210 Tage), ohne Einzelnachweis (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG).

Fahrtkosten zwischen Wohnung und Betrieb sowie für Geschäftsfahrten setzt du entweder mit den tatsächlichen Kfz-Kosten an – belegt durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch – oder mit einer Kilometerpauschale an. Wer beide Methoden vergleicht, spart häufig Steuern; Details zur Führung eines anerkannten Fahrtenbuchs zeigt die separate Fahrtenbuch-Vorlage.

Bei gemischt genutzten Kosten – etwa Telefon, Internet oder dem Firmenwagen – darfst du nur den betrieblichen Anteil als Betriebsausgabe ansetzen; den privaten Anteil musst du herausrechnen oder als Nutzungsentnahme gegenrechnen. Ein häufiger Fehler in der Praxis: Der private Anteil wird übersehen oder zu niedrig geschätzt, was bei einer Betriebsprüfung zu Nachzahlungen führen kann.

Deine Buchungsbelege musst du seit dem 1.1.2025 nur noch acht Jahre aufbewahren – die Frist wurde durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz von zehn auf acht Jahre verkürzt (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB). Für Jahresabschlüsse, Handelsbücher und Inventare gilt weiterhin die zehnjährige Frist.

Ohne steuerliche Vertretung musst du deine Einkommensteuererklärung mit der Anlage EÜR regulär bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Beauftragst du eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, verlängert sich die Frist gesetzlich bis zum letzten Tag des Februars des zweiten Folgejahres (§ 149 Abs. 3 AO).

Zahlen & Fakten · Finanzen & Buchhaltung

3,68 Mio.
umsatzsteuerpflichtige Unternehmen (50,9 %) hatten einen Jahresumsatz von höchstens 22.000 € – die klassische EÜR- und Kleinunternehmer-Größe.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) (2021)
1,47 Mio.
selbstständige Freiberufler in Deutschland – sie dürfen ihren Gewinn unabhängig vom Umsatz per EÜR ermitteln.
Quelle: Bundesverband der Freien Berufe (BFB) (2023)
3,6 %
aller Erwerbstätigen zwischen 15 und 64 Jahren waren solo-selbstständig – ohne Angestellte, typischerweise mit EÜR.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) (2024)

In 4 Schritten zur fertigen Vorlage

  1. 01

    Kopfdaten eintragen

    Deinen Namen bzw. deine Firma, das Wirtschaftsjahr und deine Steuernummer erfassen. Kleinunternehmer tragen Bruttobeträge ein, umsatzsteuerpflichtige Betriebe Nettobeträge.

  2. 02

    Betriebseinnahmen und -ausgaben buchen

    Für jeden Geschäftsvorfall Datum, fortlaufende Beleg-Nr., Kategorie und Beschreibung eintragen – den Betrag in die Spalte Einnahme oder Ausgabe. Maßgeblich ist das Zahlungsdatum (Zufluss-Abfluss-Prinzip, § 11 EStG).

  3. 03

    Gewinn oder Verlust ablesen

    Die Vorlage bildet automatisch die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben. Ein negatives Ergebnis ist ein steuerlicher Verlust.

  4. 04

    In die Anlage EÜR übertragen & aufbewahren

    Die Summen in die amtliche Anlage EÜR eintragen und elektronisch über ELSTER senden. Belege danach acht Jahre geordnet archivieren (§ 147 AO).

Kostenlose EÜR-Vorlage für Excel und PDF mit Spalten für Datum, Beleg-Nr., Kategorie, Einnahme und Ausgabe sowie automatischem Gewinn
Kostenlose EÜR-Vorlage für Excel und PDF mit Spalten für Datum, Beleg-Nr., Kategorie, Einnahme und Ausgabe sowie automatischem Gewinn

Häufige Fragen

Wer darf die EÜR nutzen?

Wer nicht buchführungspflichtig ist: Freiberufler nach § 18 EStG immer, unabhängig vom Umsatz, sowie Gewerbetreibende, solange sie die Grenzen des § 141 AO (800.000 € Umsatz bzw. 80.000 € Gewinn) nicht überschreiten.

Wie wird der Gewinn bei der EÜR ermittelt?

Aus der Differenz von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG), erfasst nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG) – maßgeblich ist, wann das Geld tatsächlich fließt.

Muss ich die Anlage EÜR abgeben, egal wie klein mein Betrieb ist?

Ja. Die frühere Ausnahme für Betriebseinnahmen unter 17.500 € ist seit dem Steuerjahr 2017 entfallen. Alle EÜR-Nutzer übermitteln die Anlage EÜR elektronisch über ELSTER (§ 60 Abs. 4 EStDV).

Was bedeutet das Zufluss-Abfluss-Prinzip genau?

Einnahmen zählen im Jahr des tatsächlichen Zahlungseingangs, Ausgaben im Jahr der tatsächlichen Zahlung. Ausnahme: regelmäßig wiederkehrende Zahlungen innerhalb von 10 Tagen um den Jahreswechsel gehören zum wirtschaftlich zugehörigen Jahr (§ 11 EStG).

Wie behandle ich größere Anschaffungen wie einen Laptop oder ein Fahrzeug?

Anlagevermögen wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben (AfA, § 7 EStG), nicht sofort in voller Höhe abgezogen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto darfst du sofort absetzen (§ 6 Abs. 2 EStG); für 250,01–1.000 € netto ist wahlweise eine Sammelposten-Abschreibung über fünf Jahre möglich (§ 6 Abs. 2a EStG).

Brutto oder netto – wie trage ich als Kleinunternehmer ein?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG tragen Bruttobeträge ein, weil sie keine Umsatzsteuer ausweisen und keine Vorsteuer ziehen. Wer regelbesteuert ist oder zur Umsatzsteuer optiert, rechnet netto und behandelt USt/Vorsteuer als durchlaufende Posten.

Welche Umsatzgrenzen gelten für die Kleinunternehmerregelung?

Seit 2025: höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 UStG) – zuvor 22.000 € bzw. 50.000 €. Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, greift ab diesem Umsatz sofort die Regelbesteuerung.

Gibt es Pauschalen statt Einzelbelegen?

Für einzelne Berufsgruppen ja: Hauptberufliche Schriftsteller und Journalisten dürfen 30 % ihrer Einnahmen (max. 3.600 €/Jahr) pauschal als Betriebsausgabe ansetzen, nebenberuflich Tätige 25 % (max. 900 €/Jahr) – nach dem BMF-Schreiben vom 6.4.2023.

Wie viel darf ich für eine geschäftliche Bewirtung absetzen?

Nur 70 % der Kosten (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG), und nur mit maschineller Rechnung plus separatem Bewirtungsbeleg mit Anlass und Teilnehmern. Die übrigen 30 % sind nicht abzugsfähig.

Kann ich mein Homeoffice pauschal absetzen?

Ja, mit der Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Homeoffice-Tag, maximal 1.260 € im Jahr (210 Tage), ohne Einzelnachweis (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Ist das Arbeitszimmer Mittelpunkt deiner Tätigkeit, kannst du stattdessen die tatsächlichen Kosten in voller Höhe absetzen.

Wie lange muss ich meine EÜR-Belege aufbewahren?

Buchungsbelege seit dem 1.1.2025 acht Jahre (§ 147 Abs. 3 AO, zuvor zehn Jahre); Jahresabschlüsse, Handelsbücher und Inventare weiterhin zehn Jahre.

Bis wann muss ich meine EÜR beim Finanzamt einreichen?

Regulär bis zum 31. Juli des Folgejahres; mit steuerlicher Vertretung verlängert sich die Frist gesetzlich bis zum letzten Tag des Februars des zweiten Folgejahres (§ 149 Abs. 3 AO).

Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz?

Die EÜR ist eine reine Geldflussrechnung ohne doppelte Buchführung. Die Bilanzierung (§ 4 Abs. 1 bzw. § 5 EStG) erfasst zusätzlich Forderungen, Verbindlichkeiten und Bestände periodengerecht und verlangt Inventar und Jahresabschluss.

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