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Recht & Verträge

Erbschein beantragen – kostenlose Antrag-Vorlage für das Nachlassgericht

Mit dieser kostenlosen Vorlage schreibst du einen vollständigen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins an das Nachlassgericht – mit allen Angaben, die § 352 FamFG verlangt, von den Daten des Erblassers über die Grundlage der Erbfolge bis zum Nachlasswert. Direkt am Bildschirm ausfüllen und als PDF oder Word herunterladen. Wichtig: Die eidesstattliche Versicherung nimmt das Gericht oder eine Notarin bzw. ein Notar auf – dieser Antrag bereitet sie vor und legt sie dem Gericht vollständig vor.

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Erbschein beantragen – das Wichtigste in Kürze

Der Erbschein ist das amtliche Zeugnis des Nachlassgerichts darüber, wer Erbe ist und – bei mehreren Erben – wie groß die einzelnen Erbteile sind (§ 2353 BGB). Er wird nur auf Antrag erteilt, niemals von Amts wegen. Sein praktischer Wert liegt im öffentlichen Glauben (§ 2366 BGB): Wer mit der im Erbschein genannten Person ein Geschäft über einen Nachlassgegenstand abschließt, darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass sie wirklich Erbin oder Erbe ist. Genau deshalb verlangen Banken, Versicherungen, Grundbuchämter und Vertragspartner ihn so häufig.

Zuständig ist das Amtsgericht als Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Erblasser im Zeitpunkt des Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 Abs. 1 FamFG) – nicht das Gericht an deinem eigenen Wohnort und nicht das des Sterbeorts. Lag der letzte gewöhnliche Aufenthalt im Ausland, ist das Gericht des letzten inländischen Aufenthalts zuständig (Abs. 2); fehlt auch der, entscheidet das Amtsgericht Schöneberg in Berlin (Abs. 3). Den Antrag kannst du schriftlich einreichen – dafür ist diese Vorlage gemacht – oder beim Gericht zur Niederschrift erklären.

Was in den Antrag hinein muss, steht in § 352 Abs. 1 FamFG: Zeitpunkt des Todes, letzter gewöhnlicher Aufenthalt und Staatsangehörigkeit des Erblassers, das Verhältnis, auf dem dein Erbrecht beruht, Angaben zu Personen, die dich ausschließen oder deinen Erbteil mindern würden – und in welcher Weise sie weggefallen sind –, das Vorhandensein von Verfügungen von Todes wegen, ein Rechtsstreit über das Erbrecht, die Annahme der Erbschaft und die Größe deines Erbteils. Beruht das Erbrecht auf einem Testament oder Erbvertrag, ist diese Verfügung zusätzlich genau zu bezeichnen (§ 352 Abs. 2 FamFG). Diese Vorlage geht den Katalog Punkt für Punkt durch – das ist der häufigste Grund, warum Anträge vom Gericht zurückkommen.

Die eidesstattliche Versicherung ist der Punkt, an dem selbst gute Muster scheitern. Nach § 352 Abs. 3 FamFG sind die Angaben durch öffentliche Urkunden nachzuweisen; für alles Übrige hat der Antragsteller vor Gericht oder vor einem Notar an Eides statt zu versichern, dass ihm nichts bekannt ist, was der Richtigkeit entgegensteht. Eine zu Hause ausgedruckte und unterschriebene Versicherung erfüllt das nicht. Das Gericht kann die Versicherung aber erlassen, wenn es sie für nicht erforderlich hält – etwa bei klarer Urkundenlage. Deshalb endet dieser Antrag mit der Bitte um einen Termin bzw. um den Hinweis, ob das Gericht darauf verzichtet. Wer alles in einem Schritt erledigen will, geht mit dem fertigen Antrag zur Notarin oder zum Notar: Dort wird die Versicherung aufgenommen und der Antrag zugleich an das Nachlassgericht weitergeleitet.

Beizufügen sind in der Regel: Sterbeurkunde, die Urkunden, die dein Verwandtschaftsverhältnis belegen (Geburts- oder Heiratsurkunde, bei Ehegatten zusätzlich Angaben zum Güterstand, gegebenenfalls der Ehevertrag), das Testament oder der Erbvertrag im Original samt Eröffnungsniederschrift, Sterbeurkunden vorverstorbener Miterben, Kopien von Ausschlagungserklärungen, dein Ausweis sowie eine Aufstellung der Nachlassgegenstände. Die letzte Aufstellung ist kein Formalismus: Aus ihr berechnet das Gericht die Gebühren.

Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, abzüglich der vom Erblasser herrührenden Verbindlichkeiten (§ 40 Abs. 1 GNotKG). Fällig werden meist zwei Gebühren von je 1,0 nach Tabelle B des GNotKG: eine für den Erbschein (KV 12210) und eine für die eidesstattliche Versicherung (KV 23300). Konkret: Bei einem Nachlasswert von 50.000 € sind das 2 × 165 € = 330 €, bei 100.000 € 2 × 273 € = 546 €, bei 200.000 € 2 × 435 € = 870 €. Erlässt das Gericht die eidesstattliche Versicherung, halbiert sich der Betrag. Schulden des Erblassers senken den Wert – gib sie deshalb an.

Häufig brauchst du gar keinen Erbschein. Beruht die Erbfolge auf einem notariellen Testament oder Erbvertrag, genügt dem Grundbuchamt die öffentliche Urkunde zusammen mit der Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GBO). Banken dürfen den Erbschein nicht pauschal verlangen: Der Bundesgerichtshof hat eine entsprechende Klausel in Sparkassen-AGB für unwirksam erklärt, weil der Erbe sein Erbrecht auch anders nachweisen kann (BGH, Urteil vom 08.10.2013 – XI ZR 401/12). Und eine über den Tod hinaus wirksame Vollmacht macht den Erbschein für Konten und laufende Geschäfte oft ganz entbehrlich – siehe unsere Vorlagen für die Vollmacht und die Generalvollmacht. Prüfe also zuerst, ob die Stelle, die den Erbschein verlangt, nicht auch mit weniger auskommt.

Zwei Fristen solltest du im Kopf haben. Erstens: Der Erbscheinsantrag gilt als Annahme der Erbschaft; danach ist eine Ausschlagung ausgeschlossen (§ 1943 BGB). Die Ausschlagungsfrist beträgt nur sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund (§ 1944 BGB). Solange unklar ist, ob der Nachlass überschuldet ist, beantrage also keinen Erbschein. Zweitens: Wird die Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt, ist die Eintragung der Erben gebührenfrei (Vorbemerkung 1.4.1 zu KV 14110 GNotKG). Diese Frist wird nicht verlängert – auch nicht, wenn sich das Erbscheinsverfahren hinzieht.

Welche Art von Erbschein passt? Der Alleinerbschein weist eine einzige Person als Erben aus. Bei mehreren Erben wird ein gemeinschaftlicher Erbschein erteilt, den jeder einzelne Miterbe für alle beantragen kann; anzugeben sind dann alle Erben und ihre Erbteile sowie die Annahme durch die übrigen Erben (§ 352a FamFG). Der Teilerbschein bescheinigt nur deinen eigenen Erbteil – sinnvoll, wenn ein anderer Miterbe nicht mitwirkt. Ein gegenständlich beschränkter Erbschein deckt nur einzelne Nachlassgegenstände ab. Liegt Vermögen in anderen EU-Staaten, ist zusätzlich das Europäische Nachlasszeugnis nach der EU-Erbrechtsverordnung (VO (EU) Nr. 650/2012) zu prüfen – es wirkt in fast allen Mitgliedstaaten unmittelbar. Trage die gewünschte Art oben im ersten Absatz ein.

Stellt sich später heraus, dass der Erbschein unrichtig ist, zieht das Nachlassgericht ihn ein (§ 2361 BGB) – etwa wenn ein späteres Testament auftaucht. Gib deshalb auch Verfügungen an, von denen du nur gehört hast, und formuliere lieber „nach meiner Kenntnis“ als eine Behauptung, die du nicht belegen kannst. Wer eine letztwillige Verfügung noch selbst errichten will, findet den passenden Mustertext beim Berliner Testament; für Erklärungen an Eides statt außerhalb des Erbscheinsverfahrens gibt es die eidesstattliche Erklärung.

Zahlen & Fakten · Recht & Verträge

1,0 Mio.
Menschen sind 2025 in Deutschland gestorben – jeder Sterbefall kann eine Nachlasssache auslösen.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung Nr. 015 vom 14.01.2026 (2025)
64,1 Mrd. €
Vermögen wurden durch Erbschaften und Vermächtnisse steuerlich berücksichtigt übertragen (+4,8 % zum Vorjahr).
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik (2024)
546 €
Gerichtskosten bei 100.000 € Nachlasswert – zwei Gebühren von je 273 € für Erbschein und eidesstattliche Versicherung.
Quelle: GNotKG, Anlage 2 (Tabelle B) i. V. m. KV 12210 und KV 23300

In 4 Schritten zur fertigen Vorlage

  1. 01

    Zuständiges Nachlassgericht ermitteln

    Suche das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers (§ 343 FamFG) und trage Name und Anschrift oben in den Empfängerblock ein. Ein bereits mitgeteiltes Aktenzeichen gehört in den Betreff.

  2. 02

    Erblasser- und Erbfolgedaten eintragen

    Geburts- und Sterbedatum, Sterbeort, letzter Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Familienstand und Güterstand. Danach die Grundlage der Erbfolge: gesetzliche Erbfolge oder Testament bzw. Erbvertrag mit Datum und Eröffnungsvermerk.

  3. 03

    Pflichtangaben nach § 352 FamFG vervollständigen

    Weggefallene oder vorverstorbene Miterben, Ausschlagungen, weitere Verfügungen von Todes wegen, Rechtsstreit über das Erbrecht, Annahme der Erbschaft, Erbteile, Nacherbfolge und Testamentsvollstreckung – jeden Punkt entweder bestätigen oder verneinen, nichts offen lassen.

  4. 04

    Nachlasswert schätzen und Anlagen zusammenstellen

    Aktiva zum Todestag abzüglich Erblasserschulden angeben (daraus berechnet das Gericht die Gebühr, § 40 GNotKG) und die Anlagenliste an deinen Fall anpassen: Sterbeurkunde, Personenstandsurkunden, Testament im Original, Nachlassaufstellung, Ausweiskopie.

  5. 05

    Unterschreiben, einreichen, Termin abwarten

    Als PDF oder Word herunterladen, ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und mit den Anlagen an das Nachlassgericht senden. Die eidesstattliche Versicherung gibst du anschließend beim Gericht oder bei einer Notarin bzw. einem Notar ab – oder das Gericht erlässt sie.

Antrag auf Erteilung eines Erbscheins – kostenlose Vorlage für das Nachlassgericht mit allen Pflichtangaben nach § 352 FamFG als PDF und Word
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins – kostenlose Vorlage für das Nachlassgericht mit allen Pflichtangaben nach § 352 FamFG als PDF und Word

Häufige Fragen

Wo muss ich den Erbschein beantragen?

Beim Amtsgericht – Nachlassgericht –, in dessen Bezirk der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 Abs. 1 FamFG). Nicht entscheidend sind dein eigener Wohnort und der Sterbeort. Lag der letzte gewöhnliche Aufenthalt im Ausland, ist das Gericht des letzten inländischen Aufenthalts zuständig; fehlt ein solcher, das Amtsgericht Schöneberg in Berlin.

Kann ich den Antrag einfach per Post schicken?

Ja, den Antrag selbst kannst du schriftlich einreichen – genau dafür ist diese Vorlage gedacht. Die eidesstattliche Versicherung nach § 352 Abs. 3 FamFG muss aber vor Gericht oder vor einem Notar abgegeben werden. Üblich ist deshalb: Antrag mit Anlagen einsenden, das Gericht lädt zum Termin oder teilt mit, dass es die Versicherung für nicht erforderlich hält. Alternativ nimmt eine Notarin oder ein Notar Antrag und Versicherung zusammen auf und reicht beides beim Gericht ein.

Was kostet ein Erbschein?

Maßgeblich ist der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls abzüglich der Erblasserschulden (§ 40 Abs. 1 GNotKG). Fällig werden meist zwei Gebühren von je 1,0 nach Tabelle B GNotKG – für den Erbschein (KV 12210) und für die eidesstattliche Versicherung (KV 23300). Beispiele: 50.000 € Nachlasswert = 330 €, 100.000 € = 546 €, 200.000 € = 870 €. Erlässt das Gericht die eidesstattliche Versicherung, fällt nur eine Gebühr an.

Wie lange dauert es, bis der Erbschein da ist?

Das hängt vom Gericht und vom Fall ab. Bei klarer Urkundenlage und vollständigem Antrag sind einige Wochen realistisch; müssen Urkunden nachgefordert, Beteiligte angehört oder ein Testament ausgelegt werden, können Monate daraus werden. Der häufigste Verzögerungsgrund ist ein unvollständiger Antrag – deshalb geht diese Vorlage den Katalog des § 352 FamFG vollständig durch.

Brauche ich einen Erbschein, wenn ein Testament vorliegt?

Nicht zwingend. Beruht die Erbfolge auf einem notariellen Testament oder einem Erbvertrag, genügt dem Grundbuchamt diese öffentliche Urkunde zusammen mit der Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GBO). Bei einem handschriftlichen Testament verlangen Grundbuchamt und Banken dagegen häufig einen Erbschein, weil die Echtheit und die Auslegung nicht urkundlich feststehen.

Darf meine Bank einen Erbschein verlangen?

Nicht pauschal. Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel in Sparkassen-AGB, die für den Erbnachweis regelmäßig einen Erbschein forderte, für unwirksam erklärt (Urteil vom 08.10.2013 – XI ZR 401/12). Der Erbe kann sein Erbrecht auch anders nachweisen. Häufig genügen ein eröffnetes Testament, eine über den Tod hinaus wirkende Vollmacht oder – bei kleineren Guthaben – eine Erklärung nebst Personenstandsurkunden.

Muss die eidesstattliche Versicherung notariell sein?

Sie muss vor Gericht oder vor einem Notar abgegeben werden (§ 352 Abs. 3 FamFG) – beides ist zulässig, notariell ist also nicht Pflicht, ein selbst ausgedrucktes und unterschriebenes Blatt genügt aber nicht. Das Gericht kann die Versicherung außerdem erlassen, wenn es sie für nicht erforderlich hält, etwa wenn sich die Erbfolge vollständig aus Urkunden ergibt.

Können mehrere Erben einen gemeinsamen Antrag stellen – oder nur einer?

Beides geht. Sind mehrere Erben vorhanden, wird ein gemeinschaftlicher Erbschein erteilt, und der Antrag kann von jedem einzelnen Miterben für alle gestellt werden (§ 352a FamFG). Stellen nicht alle den Antrag, muss er die Angabe enthalten, dass die übrigen Erben die Erbschaft angenommen haben. Wer nur seinen eigenen Erbteil bescheinigt haben will, beantragt einen Teilerbschein.

Wie viele Ausfertigungen soll ich beantragen?

Zwei bis drei sind in der Praxis sinnvoll: Grundbuchamt, Banken und Versicherungen behalten eine Ausfertigung oft ein. Trage die gewünschte Zahl im ersten Absatz des Antrags ein – Nachbestellungen kosten Zeit, das Verfahren muss dafür aber nicht wiederholt werden.

Was passiert, wenn ich die Erbschaft doch ausschlagen will?

Dann darfst du keinen Erbschein beantragen. Der Antrag gilt als Annahme der Erbschaft, und nach der Annahme ist die Ausschlagung ausgeschlossen (§ 1943 BGB). Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund, bei Auslandsbezug sechs Monate (§ 1944 BGB). Kläre also zuerst, ob der Nachlass überschuldet ist.

Was gilt bei Vermögen im Ausland?

Für Erbfälle ab dem 17.08.2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung (VO (EU) Nr. 650/2012). Neben dem deutschen Erbschein kommt dann das Europäische Nachlasszeugnis in Betracht, das in nahezu allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar wirkt (nicht in Dänemark und Irland). Beantragt wird es ebenfalls beim zuständigen Nachlassgericht; ein deutscher Erbschein wird im Ausland dagegen oft nicht anerkannt.

Was passiert, wenn später ein Testament auftaucht?

Erweist sich der Erbschein als unrichtig, zieht das Nachlassgericht ihn ein (§ 2361 BGB); bis dahin geschützte Rechtsgeschäfte Dritter bleiben nach § 2366 BGB grundsätzlich wirksam. Gib deshalb im Antrag auch Verfügungen von Todes wegen an, von denen du nur gehört hast, und formuliere Angaben, die du nicht belegen kannst, ausdrücklich als deinen Kenntnisstand.

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