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Arbeitsbescheinigung Vorlage kostenlos ausfüllen (PDF)

Mit dieser kostenlosen Vorlage bestätigst du in wenigen Minuten ein Beschäftigungsverhältnis – für Bank, Vermieter, Kita oder Behörde. Fülle die Angaben aus und lade die Bescheinigung als PDF oder Word herunter; die gesetzliche Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III für die Arbeitsagentur ersetzt sie nicht.

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Arbeitsbescheinigung Vorlage kostenlos ausfüllen (PDF) – das Wichtigste in Kürze

Eine Arbeitsbescheinigung – auch Beschäftigungsnachweis genannt – ist eine formlose schriftliche Bestätigung deines Arbeitgebers, dass du bei ihm beschäftigt bist oder warst. Verlangt wird sie häufig von Vermieter:innen bei der Wohnungssuche, von Banken bei einem Kredit- oder Kontoantrag, von Kitas oder Ausländerbehörden – überall dort, wo ein Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis gefordert ist.

Wichtig: Diese einfache Bescheinigung ist nicht dasselbe wie die Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III. Jene muss der Arbeitgeber beim Ende eines Arbeitsverhältnisses ausstellen, damit die ehemalige Arbeitnehmerin oder der ehemalige Arbeitnehmer Arbeitslosengeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen kann. Sie enthält Angaben, die für die Berechnung und für mögliche Sperrzeiten relevant sind, und wird heute überwiegend elektronisch über das BEA-Verfahren (Bescheinigungen elektronisch annehmen) direkt an die Bundesagentur übermittelt.

Diese kostenlose Vorlage ersetzt die Bescheinigung nach § 312 SGB III nicht – dafür gibt es kein freies Formular, weil der gesetzlich vorgeschriebene Inhalt und der elektronische Übermittlungsweg feststehen. Sie ist ausschließlich für die einfache, formfreie Bestätigung gedacht, die du für Vermieter, Bank, Kita oder ähnliche Zwecke brauchst.

Für die einfache Arbeitsbescheinigung gibt es keine gesetzliche Formvorschrift: Der Arbeitgeber entscheidet über Inhalt und Aufbau, solange die Angaben zutreffend sind. Üblich sind Name und Anschrift des Arbeitgebers, Name und Geburtsdatum der beschäftigten Person, Position, Beschäftigungsart (Vollzeit/Teilzeit) sowie Beginn und – falls beendet – Ende des Arbeitsverhältnisses.

Fehlen Angaben oder stimmen Daten nicht, kann die empfangende Stelle – etwa die Bank bei einem Kreditantrag – die Bescheinigung zurückweisen und eine korrigierte Fassung verlangen, was den eigentlichen Vorgang verzögert. Prüfe die Angaben deshalb sorgfältig, bevor du die Bescheinigung ausstellst oder weiterreichst.

Weil keine Schriftform vorgeschrieben ist, reicht für die einfache Bestätigung ein unterschriebenes PDF per E-Mail oder ein ausgedrucktes Original per Post – wichtig ist nur, dass die ausstellende Person erkennbar und die Unterschrift vorhanden ist.

In 4 Schritten zur fertigen Vorlage

  1. 01

    Angaben zum Arbeitgeber eintragen

    Firma, Anschrift und die ausstellende Person (z. B. Personalabteilung) erfassen.

  2. 02

    Angaben zur beschäftigten Person ergänzen

    Name, Geburtsdatum, Position, Beschäftigungsart sowie Beginn (und ggf. Ende) des Arbeitsverhältnisses eintragen.

  3. 03

    Verwendungszweck angeben

    Optional angeben, wofür die Bescheinigung gedacht ist, etwa für Bank, Vermieter oder Kita.

  4. 04

    Unterschreiben & herausgeben

    Bescheinigung als PDF oder Word herunterladen, unterschreiben und der beschäftigten Person aushändigen oder direkt an die anfordernde Stelle senden.

Arbeitsbescheinigung Vorlage zum kostenlosen Ausfüllen als Beschäftigungsnachweis für Bank, Vermieter oder Behörde
Arbeitsbescheinigung Vorlage zum kostenlosen Ausfüllen als Beschäftigungsnachweis für Bank, Vermieter oder Behörde

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen der einfachen Arbeitsbescheinigung und der Bescheinigung nach § 312 SGB III?

Die einfache Arbeitsbescheinigung ist eine formfreie Bestätigung des Beschäftigungsverhältnisses für Bank, Vermieter oder Behörde. Die Bescheinigung nach § 312 SGB III ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Formular, das der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Antrag auf Arbeitslosengeld ausstellen muss.

Ersetzt diese Bescheinigung die Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III?

Nein. Für die Bescheinigung nach § 312 SGB III gibt es kein freies Formular; sie wird vom Arbeitgeber überwiegend elektronisch über das BEA-Verfahren direkt an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt.

Wer stellt die Arbeitsbescheinigung aus?

Der Arbeitgeber, üblicherweise die Personalabteilung oder eine andere zeichnungsberechtigte Person des Unternehmens.

Muss die Bescheinigung ein bestimmtes Format haben?

Nein, es gibt keine gesetzliche Formvorschrift. Wichtig sind zutreffende Angaben und eine erkennbare ausstellende Person mit Unterschrift.

Wofür wird eine Arbeitsbescheinigung meistens benötigt?

Häufig für die Wohnungssuche (Vermieter), einen Kredit- oder Kontoantrag (Bank), die Kita-Anmeldung oder gegenüber einer Ausländerbehörde.

Reicht eine per E-Mail versendete Bescheinigung aus?

Ja. Für die einfache Arbeitsbescheinigung ist keine Schriftform vorgeschrieben; ein unterschriebenes PDF per E-Mail wird in der Praxis üblicherweise akzeptiert.

Was tun, wenn Angaben in der Bescheinigung falsch sind?

Bitte den Arbeitgeber umgehend um eine korrigierte Fassung – die anfordernde Stelle kann eine fehlerhafte Bescheinigung sonst zurückweisen und den Vorgang verzögern.

Feedback & Vorschläge

Fehler gefunden, Vorlage vermisst oder eine Idee? Immer her damit.