Arbeitsbescheinigung Vorlage kostenlos ausfüllen (PDF) – das Wichtigste in Kürze
Eine Arbeitsbescheinigung – auch Beschäftigungsnachweis genannt – ist eine formlose schriftliche Bestätigung deines Arbeitgebers, dass du bei ihm beschäftigt bist oder warst. Verlangt wird sie häufig von Vermieter:innen bei der Wohnungssuche, von Banken bei einem Kredit- oder Kontoantrag, von Kitas oder Ausländerbehörden – überall dort, wo ein Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis gefordert ist.
Wichtig: Diese einfache Bescheinigung ist nicht dasselbe wie die Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III. Jene muss der Arbeitgeber beim Ende eines Arbeitsverhältnisses ausstellen, damit die ehemalige Arbeitnehmerin oder der ehemalige Arbeitnehmer Arbeitslosengeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen kann. Sie enthält Angaben, die für die Berechnung und für mögliche Sperrzeiten relevant sind, und wird heute überwiegend elektronisch über das BEA-Verfahren (Bescheinigungen elektronisch annehmen) direkt an die Bundesagentur übermittelt.
Diese kostenlose Vorlage ersetzt die Bescheinigung nach § 312 SGB III nicht – dafür gibt es kein freies Formular, weil der gesetzlich vorgeschriebene Inhalt und der elektronische Übermittlungsweg feststehen. Sie ist ausschließlich für die einfache, formfreie Bestätigung gedacht, die du für Vermieter, Bank, Kita oder ähnliche Zwecke brauchst.
Für die einfache Arbeitsbescheinigung gibt es keine gesetzliche Formvorschrift: Der Arbeitgeber entscheidet über Inhalt und Aufbau, solange die Angaben zutreffend sind. Üblich sind Name und Anschrift des Arbeitgebers, Name und Geburtsdatum der beschäftigten Person, Position, Beschäftigungsart (Vollzeit/Teilzeit) sowie Beginn und – falls beendet – Ende des Arbeitsverhältnisses.
Fehlen Angaben oder stimmen Daten nicht, kann die empfangende Stelle – etwa die Bank bei einem Kreditantrag – die Bescheinigung zurückweisen und eine korrigierte Fassung verlangen, was den eigentlichen Vorgang verzögert. Prüfe die Angaben deshalb sorgfältig, bevor du die Bescheinigung ausstellst oder weiterreichst.
Weil keine Schriftform vorgeschrieben ist, reicht für die einfache Bestätigung ein unterschriebenes PDF per E-Mail oder ein ausgedrucktes Original per Post – wichtig ist nur, dass die ausstellende Person erkennbar und die Unterschrift vorhanden ist.