Reisevollmacht fürs Kind – das Wichtigste in Kürze
Eine Reisevollmacht (auch Einverständniserklärung der Eltern) ist die schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten, dass ein minderjähriges Kind allein, mit nur einem Elternteil, mit den Großeltern oder einer anderen Begleitperson verreisen darf. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht – dringend empfohlen ist sie trotzdem, denn ohne sie kann es an der Grenze zu Rückfragen, Verzögerungen oder im schlimmsten Fall zur Abweisung kommen.
Hintergrund ist die gemeinsame elterliche Sorge: Bei verheirateten oder gemeinsam sorgeberechtigten Eltern müssen für Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung grundsätzlich beide Elternteile zustimmen (§ 1629 i. V. m. § 1627 BGB). Auslandsreisen zählen dazu. Deshalb sollten immer beide sorgeberechtigten Elternteile die Vollmacht unterschreiben. Nicht miteinander verheiratete Eltern haben nur dann gemeinsame Sorge, wenn sie Sorgeerklärungen abgegeben haben (§ 1626a BGB) – wer die alleinige Sorge hat, sollte dafür einen Nachweis mitführen (z. B. Sorgerechtsbeschluss oder Negativbescheinigung des Jugendamts).
Grenzbeamte und Fluggesellschaften prüfen bei Kindern besonders genau, um eine mögliche Kindesentziehung (§ 235 StGB) auszuschließen. Führe die Reisevollmacht deshalb im Original mit, am besten zusammen mit einer englischen Übersetzung, Kopien der Ausweise aller Beteiligten und – bei Alleinsorge – dem Sorgerechtsnachweis oder einer aktuellen Geburtsurkunde. Ein Telefonkontakt zu den Eltern und die Ermächtigung zu notwendigen medizinischen Entscheidungen im Notfall gehören ebenfalls in die Vollmacht.
Die Anforderungen sind je nach Zielland unterschiedlich: Manche Staaten verlangen eine notarielle Beglaubigung der Unterschriften oder eine Übersetzung in die Landessprache. Prüfe vor der Reise die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts und ggf. die Botschaft des Ziellandes. Nicht vergessen: Jedes Kind braucht ein eigenes Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) – den Kinderreisepass gibt es seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr.