Reinigungsplan – das Wichtigste in Kürze
Ein Reinigungsplan beantwortet vier Fragen: Welcher Bereich oder welche Aufgabe ist zu erledigen, in welcher Häufigkeit (täglich, wöchentlich, monatlich), wer ist zuständig und wann wurde es erledigt und abgezeichnet? Genau diese fünf Spalten – Bereich/Aufgabe, Häufigkeit, Zuständig, Erledigt am und Handzeichen – bringt diese Vorlage mit. So entsteht ein lückenloser Nachweis, der nichts der mündlichen Absprache überlässt.
Im Haushalt und in der WG ist der Reinigungsplan vor allem ein Fairness-Werkzeug: Sichtbare Zuständigkeiten und eine klare Rotation verhindern das „Ich dachte, du machst das“ und sorgen dafür, dass unbeliebte Aufgaben wie Bad oder Küche reihum gehen. Wer eine Aufgabe erledigt hat, trägt Datum und Handzeichen ein – das schafft Verbindlichkeit, ganz ohne Diskussion.
Im Betrieb ist der Reinigungsplan dagegen Pflicht: In Gastronomie und Lebensmittelbetrieben verlangt die EU-Lebensmittelhygiene-Verordnung VO (EG) Nr. 852/2004 zusammen mit dem HACCP-Eigenkontrollkonzept eine dokumentierte, nachvollziehbare Hygiene. Der Reinigungs- und Desinfektionsplan hält fest, wer welche Fläche oder welches Gerät mit welchem Mittel in welchem Intervall reinigt – und die Spalten „Erledigt am“ und „Handzeichen“ liefern den geforderten Dokumentationsnachweis für die Lebensmittelkontrolle.
Für den Ausdruck ist die Vorlage im Querformat angelegt, damit alle Spalten gut lesbar nebeneinander passen. Häng den Plan sichtbar auf – in der WG-Küche, im Flur oder an der Station in der Gastroküche – und lass jede erledigte Aufgabe direkt vor Ort abzeichnen. In den Betriebseinsatz gehören zusätzlich Reinigungsmittel, Konzentration und Einwirkzeit; ergänze sie in der Spalte „Bereich / Aufgabe“ oder als Anlage.