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Finanzen & Buchhaltung

Kostenvoranschlag – kostenlose Vorlage für Handwerker (Muster)

Mit der kostenlosen Kostenvoranschlag-Vorlage erstellst du als Handwerker oder Dienstleister in Minuten eine übersichtliche Kostenschätzung – inklusive Netto-Summe und automatischer Positionssummierung.

Zuletzt geprüft: · ca. 1.000 Suchanfragen/Monat

Kostenvoranschlag – das Wichtigste in Kürze

Ein Kostenvoranschlag ist die fachmännische, überschlägige Schätzung der voraussichtlichen Kosten einer Werkleistung. Rechtlich ist er meist ein Kostenanschlag im Sinne des § 632 Abs. 3 BGB – und der ist danach „im Zweifel nicht zu vergüten“, also grundsätzlich kostenlos. Ein Entgelt darf nur verlangt werden, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde.

Wichtig ist die Abgrenzung: Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist nur eine vorläufige Kalkulation ohne Bindungswirkung. Ein verbindliches Angebot dagegen ist ein Antrag nach § 145 BGB, an den der Aussteller gebunden ist – nimmt der Kunde an, entsteht ein Vertrag zum genannten (Fest-)Preis.

Darf ein Kostenvoranschlag überschritten werden? Geringfügige Abweichungen sind zulässig. Bei einer wesentlichen Überschreitung – die Rechtsprechung nimmt sie in der Regel ab ca. 15–20 % Mehrkosten an – muss der Unternehmer den Besteller nach § 649 Abs. 2 BGB unverzüglich anzeigen. Kündigt der Besteller daraufhin nach § 649 Abs. 1 BGB, steht dem Unternehmer nur der eingeschränkte Anspruch aus § 645 Abs. 1 BGB zu.

Alle Beträge werden netto ausgewiesen; die Umsatzsteuer (Regelsatz 19 %, § 12 Abs. 1 UStG) kommt separat hinzu. Eine gesetzliche Gültigkeitsdauer gibt es für den unverbindlichen Kostenvoranschlag nicht – ein Feld „gültig bis“ schafft trotzdem Klarheit; üblich sind 3–4 Wochen.

Zahlen & Fakten · Finanzen & Buchhaltung

19 %
allgemeiner Umsatzsteuersatz – die Beträge sind netto zzgl. MwSt.
Quelle: § 12 Abs. 1 UStG (gesetze-im-internet.de) (2026)
≈ 1,04 Mio.
Handwerksbetriebe in Deutschland (Betriebsbestand).
Quelle: ZDH – Zentralverband des Deutschen Handwerks (2024)
über 760 Mrd. €
Jahresumsatz des deutschen Handwerks.
Quelle: ZDH – Zentralverband des Deutschen Handwerks (2024)

In 4 Schritten zur fertigen Vorlage

  1. 01

    Kopfdaten erfassen

    Firma/Aussteller, Kunde, fortlaufende Kostenvoranschlag-Nr., Datum und „gültig bis“.

  2. 02

    Leistungen auflisten

    Je Zeile Beschreibung, Menge, Einheit und den Netto-Betrag (Positionssumme) eintragen.

  3. 03

    Summe & MwSt

    Die Summe (netto) bilden lassen, die 19 % MwSt separat ausweisen und den Bruttobetrag nennen.

  4. 04

    Kennzeichnen & übergeben

    Als „unverbindlicher Kostenvoranschlag“ kennzeichnen, prüfen und dem Kunden übergeben.

Ausgefüllte Kostenvoranschlag-Vorlage eines Handwerkers mit Positionsliste und Netto-Summe
Ausgefüllte Kostenvoranschlag-Vorlage eines Handwerkers mit Positionsliste und Netto-Summe

Häufige Fragen

Ist ein Kostenvoranschlag kostenlos?

Im Zweifel ja. Nach § 632 Abs. 3 BGB ist ein Kostenanschlag „im Zweifel nicht zu vergüten“. Ein Entgelt ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.

Darf der Handwerker den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringe Abweichungen ja. Bei wesentlicher Überschreitung (Rechtsprechung: ca. 15–20 %) muss er dies nach § 649 Abs. 2 BGB unverzüglich anzeigen; der Besteller kann dann nach § 649 Abs. 1 BGB kündigen.

Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Angebot?

Der Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Schätzung. Ein Angebot ist ein bindender Antrag nach § 145 BGB – bei Annahme entsteht ein Vertrag zum genannten Preis.

Wie lange ist ein Kostenvoranschlag gültig?

Für den unverbindlichen Kostenvoranschlag gibt es keine gesetzliche Frist. Eine Bindefrist gilt nur beim verbindlichen Angebot (§ 148 BGB). Üblich sind 3–4 Wochen.

Netto oder brutto – wie werden die Beträge angegeben?

In dieser Vorlage sind alle Beträge netto. Die MwSt (19 %, § 12 Abs. 1 UStG) wird separat ausgewiesen; für Privatkunden ist der Bruttobetrag maßgeblich.