Gutschein-Vorlage kostenlos gestalten & ausdrucken – das Wichtigste in Kürze
Damit ein Gutschein im Laden oder Restaurant tatsächlich eingelöst werden kann, sollte er mehr enthalten als nur eine hübsche Karte: Aussteller (wer den Gutschein einlöst), die Leistung oder der Wert, das Ausstellungsdatum und – falls zutreffend – eine Gültigkeit. Bei einem persönlichen Geschenk zwischen Privatpersonen reicht das meist als klare Absprache; Gutscheine von Unternehmen unterliegen zusätzlich deren eigenen Bedingungen.
Wie lange ein Gutschein gilt, ist häufig unklar. Nennt der Aussteller kein Ablaufdatum, orientiert sich die Gültigkeit in der Praxis an der gesetzlichen Regelverjährung von drei Jahren (§§ 195, 199 BGB), die üblicherweise mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Eine deutlich kürzere, vom Aussteller vorgegebene Frist gilt nach verbreiteter Rechtsauffassung nur, wenn sie nicht unangemessen kurz ist – ein Jahr wird häufig noch als zu kurz angesehen. Für ein privates Geschenk ist das vor allem eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Damit beim Einlösen kein Streit entsteht, formuliere den Wert eindeutig: entweder einen festen Betrag („50 €“) oder eine konkrete Gegenleistung („ein Kinoabend zu zweit“, „drei Stunden Rasenmähen“). Wird ein Betrag nur teilweise genutzt, regelt am besten ein zusätzlicher Satz wie „Restbetrag bleibt gültig“, falls das gewünscht ist.
Für die Übergabe lohnt sich etwas mehr als die nackte Karte: in einen kleinen Umschlag stecken, mit einem Bändchen verschließen oder in eine gefaltete Grußkarte kleben. Wer mag, kombiniert den Gutschein mit einer kleinen Aufmerksamkeit, damit das Geschenk beim Auspacken nicht so knapp wirkt wie ein einzelnes Blatt Papier.
Die Karte hat das Format A6 quer (14,8 × 10,5 cm), die Hälfte einer Postkarte. Drucke sie auf Fotokarton (160–250 g/m²) für ein hochwertigeres Gefühl in der Hand, oder lade sie als PNG herunter, um sie digital zu verschicken.