Entschuldigung für die Schule – das Wichtigste in Kürze
Eine Entschuldigung (oder Entschuldigungsschreiben) ist die schriftliche Mitteilung der Erziehungsberechtigten an die Schule, dass ein Kind dem Unterricht ferngeblieben ist oder fernbleiben wird. Weil in Deutschland Schulpflicht besteht, muss jedes Fehlen begründet und entschuldigt werden. Wichtig: Die Details regelt nicht der Bund, sondern die 16 Schulgesetze der Länder und die jeweilige Schulordnung – Fristen und Formvorschriften unterscheiden sich also von Bundesland zu Bundesland.
Bei Krankheit ist die Entschuldigung meist formlos möglich. Üblich ist, die Schule am ersten Fehltag telefonisch oder per E-Mail zu informieren und die schriftliche Entschuldigung anschließend nachzureichen – oft binnen weniger Tage. Bei längerer oder häufiger Krankheit kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen; ob und ab wann, steht in der Schulordnung.
Eine Beurlaubung oder Freistellung (z. B. für einen Arzttermin, ein familiäres Ereignis, eine religiöse Feier oder einen wichtigen Anlass) ist etwas anderes: Sie muss vorab beantragt und von der Klassenleitung bzw. der Schulleitung genehmigt werden. Ein Antrag im Nachhinein ist keine Beurlaubung. Besonders streng sind die Schulen direkt vor und nach den Ferien – ein verlängerter Urlaub gilt als unentschuldigtes Fehlen und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Ein häufiger Alltagsfall ist die Verspätung durch einen verspäteten Schulbus oder Zug: Hier genügt in der Regel eine kurze schriftliche Notiz der Eltern, dass das Kind unverschuldet zu spät kam. Unsere Vorlage deckt alle drei Fälle ab – wähle einfach den passenden Anlass, trage Kind, Klasse und den Zeitraum ein und unterschreibe. Die Entschuldigung unterschreiben die Erziehungsberechtigten; volljährige Schülerinnen und Schüler entschuldigen sich selbst.